Vasco da Gama (Nicko Cruises): Auch Nordeuropakreuzfahrt ab 26.05. abgesagt

von Matzek Anwaltskanzlei

Nicko Cruises: Abbruch der Weltreise
KI-generiertes Bild: Reiseabsagen wegen technischer Probleme

Vasco da Gama (Nicko Cruises): Auch Nordeuropakreuzfahrt ab 26.05. abgesagt

Die technischen Probleme mit der Vasco da Gama nehmen kein Ende und auch die Reiseabsagen folgen kontinuierlich. Seit dem Auftreten der technischen Defekte am Ende der Weltreise 2025/26 kam es schon zu Reiseabsagen für die letzten Etappen der Weltreise und auch die folgende Reise, die um die britischen Inseln führen sollte. Das Schiff befand sich zuletzt für Reparaturarbeiten in einer Werft in Brest und sollte dort repariert werden. Am 23.05. machte sich das Schiff dann auch auf den Weg nach Hamburg, kehrte jedoch nach wenigen Stunden wieder in Richtung Brest um, weil es abermals zu technischen Problemen kam. Die 14-tägige Nordeuropakreuzfahrt „Bis zum nördlichen Ende Europas“ mit Destinationen wie Bergen, Geiranger, den Lofoten und dem Nordkap ab dem 26.05. wurde deshalb nur zwei Tage vorher abgesagt und die Reispläne von vielen Reisenden zerstört.

 

Muss Nicko Cruises den Betroffenen Schadensersatz oder Entschädigung zahlen?

Wird eine Reise abgesagt und nicht durchgeführt, ist der Reisepreis zunächst umgehend in Geld (!) zu erstatten. Das bedeutet auch, dass Reiseguthaben und Gutscheine nicht als eine Form der Rückzahlung akzeptiert werden müssen. Darüber hinaus gilt, dass Schadensersatzansprüche für zusätzliche Kosten (z.B. Stornokosten) in Betracht kommen, wenn sich der Reiseveranstalter nicht hinsichtlich des Umstandes entlasten kann, der zu der Reiseabsage führte. Die technische Instandhaltung des Schiffes ist dabei natürlich eine der Hauptpflichten des Veranstalters, sodass technische Defekte am Schiff nicht von der Haftung befreien.
Wichtig ist zudem, dass grundsätzlich neben Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche auf Entschädigung (Ausgleich) wegen entgangener Urlaubsfreuden denkbar ist. Die Höhe dieser Ansprüche ist im Einzelfall zu bestimmen und bemisst sich anhand verschiedener Faktoren, unter anderem wie viel Zeit zwischen Absage der Reise und geplantem Reisebeginn liegt. Auf unserer Infoseite zum Thema Kreuzfahrtabsagen erhalten Sie genauere Hinweise über die Voraussetzungen und Reichweite dieser Ansprüche.

 

Was, wenn der Reiseveranstalter meinen Forderungen nicht nachkommt?

Im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung helfen wir Ihnen gerne dabei, eine genauere Einschätzung zu Ihrem Fall vorzunehmen. Soweit der Reiseveranstalter, wie hier Nicko Cruises, Ihren Forderungen nicht nachkommt, stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung im Reiserecht an Ihrer Seite. Als Spezialkanzlei für Reiserecht setzen wir seit vielen Jahren die Rechte von betroffenen Reisenden durch!  

 

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