Reisegepäck

Welche Rechte habe ich als Reisender bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung?

Die Ansprüche der Reisenden richten sich danach, ob der Gepäckverlust, die Gepäckbeschädigung, oder die Gepäckverspätung im Rahmen einer Pauschalreise aufgetreten ist oder im Rahmen einer einzelnen Flugbuchung.

 

Welche Ansprüche haben Reisende bei einer Pauschalreise bei fehlendem Gepäck?

Im Rahmen einer Pauschalreise sind die Ansprüche in der Regel umfassender als bei einer individuellen Flugbuchung. Der Reisende kann nicht nur Schadensersatz für notwendige Ersatzanschaffungen geltend machen, sondern auch eine Minderung des Reisepreises verlangen. Die Höhe der Minderung beträgt üblicherweise zwischen 30 % und 50 % für den betroffenen Zeitraum.

Falls das Gepäck überhaupt nicht am Urlaubsort ankommt und sich darin Gegenstände befinden, die vor Ort nicht ersetzbar sind, kann zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen. Dies kommt insbesondere bei Reisen mit spezifischen Anforderungen in Betracht, wie etwa Kreuzfahrten, bei denen festliche Kleidung benötigt wird, oder Tauchreisen, bei denen spezielle Ausrüstung erforderlich ist.

Ansprüche bei Gepäckverlust auf einer Pauschalreise:

Grundsätzlich haftet die Fluggesellschaft für Schäden, die durch Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung entstehen. Allerdings sind die Entschädigungssummen durch das Montrealer Übereinkommen begrenzt, was die Durchsetzung von Ansprüchen oft erschwert.

 

Bis zu welcher Höhe haftet die Fluggesellschaft?

Die Ansprüche der Reisenden bei der Beschädigung, Verspätung und/oder dem Verlust von Reisegepäck sind der Höhe nach grundsätzlich begrenzt. Bei der Beförderung von Reisegepäck haftet die Fluggesellschaft für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung zunächst nur bis zu einem Betrag von 1.288,00 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 1.600,00) je Reisenden. Bei den Sonderziehungsrechten handelt es sich um eine fiktive Währung, daher ändern sich die errechneten Eurobeträge nach dem aktuellen Wechselkurs. Diesen finden Sie online mittels einer Suche in den bekannten Suchmaschinen.

 

ABER:

Die Fluggesellschaft haftet für den vollen Schaden, wenn der Fluggast ein „grob fahrlässiges Verhalten“ der Fluggesellschaft nachweisen kann. Der Nachweis ist schwierig, wird aber z.B. angenommen, wenn das Gepäck stark beschädigt ist oder Koffer unbeaufsichtigt „gelagert“ werden. Dann haftet die Airline unbegrenzt.

 

Ansprüche bei Gepäckverlust auf einer Pauschalreise

  • Minderung des Reisepreises
  • Schadensersatz
  • Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude

Welche Fristen müssen Betroffene beachten?

Wenn das Gepäck während eines individuellen Fluges verloren geht, beschädigt oder verspätet eintrifft, richtet sich der Anspruch nach dem sogenannten Montrealer Übereinkommen. Dabei handelt es sich um internationales Luftbeförderungsrecht, das die Haftung der Fluggesellschaft regelt. Der Reisende muss seine Ansprüche direkt gegenüber der Airline geltend machen.

Bei der Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck ist dringend zu beachten, dass der Fluggast bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck innerhalb von 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck innerhalb von 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige bei der Fluggesellschaft / Airline erstatten muss. Anderenfalls sind Erstattungsansprüche ausgeschlossen.

Wer diese Fristen nicht einhält, verliert in der Regel seine Ansprüche auf Entschädigung. Besonders wichtig ist dies bei Schäden, die während des Hinflugs auftreten – nach dem Urlaub kann es für eine Schadensmeldung bereits zu spät sein.

Worauf sollte ich bei Gepäckverlust, -beschädigung oder -verspätung achten?

Typische Schäden bei Verspätung von Gepäck sind Ersatzanschaffungen, u.a. Kleidung. Hier ist es wichtig, die Belege zu sammeln und beim Ersatzeinkauf darauf zu achten, dass sich die Einkäufe im angemessenen Rahmen halten, also vergleichbare Artikel zu kaufen.

Bei Verlust von Gepäck wird von den Fluggesellschaften leider häufig bestritten, dass die behaupteten Gegenstände im Gepäck waren. Hier ist es präventiv sinnvoll, keine allzu werthaltigen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Des Weiteren werden regelmäßig Belege bzw. Angaben zum verloren gegangen Gepäck von der Airline verlangt. Bei Gepäckbeschädigung sowie bei Gepäckverlust ist der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Gegenstände zu erstatten, also der „Gebrauchtwert“ im Zeitpunkt des Verlustes.

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