Chaos bei Flusskreuzfahrten: Zahlreiche Fahrten auf Rhein, Donau und Mosel gestrichen oder erheblich verändert

von Matzek Anwaltskanzlei

KI-generiertes Bild
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Chaos bei Flusskreuzfahrten: Zahlreiche Fahrten auf Rhein, Donau und Mosel gestrichen oder erheblich verändert (u.a. bei nicko cruises, Phoenix Reisen)

Die anhaltende Hitze in Europa und die ausbleibenden Niederschläge sorgen derzeit für immer weiter sinkende Wasserpegel in Flüssen. Besonders betroffen sind unter anderem die bei Flusskreuzfahrten beliebten Flüsse Rhein, Donau und Mosel. Seit mehreren Wochen sind deshalb nun viele Kreuzfahrten entweder erheblich in ihrer Route verändert oder gleich ganz abgesagt worden.

 

Können Reisende auch bei Stornierungen aufgrund von Niedrigwasser Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz haben?

Grundsätzlich gilt für alle: Findet eine Kreuzfahrt gar nicht statt, so muss der Reisepreis von dem Reiseveranstalter unverzüglich erstattet werden. Für darüber hinausgehende Ansprüche, also Schadensersatzansprüche für verbliebene Kosten (etwa Stornokosten für An- und Abreise) oder auch eine Entschädigung (Ausgleich) für entgangene Urlaubsfreuden bedarf es eines Verschuldens des Reiseveranstalters. Auf unserer Seite zu Kreuzfahrtabsagen haben wir die Rechtslage bei Absagen von Kreuzfahrten erklärt, sodass Sie dort nähere Informationen finden.
Bei Reisen, die angetreten und abgebrochen oder in ihrer Route erheblich verändert wurden, gilt, dass die Routenänderung einen Reisemangel darstellt und somit unabhängig vom Verschulden zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt, der Reisepreis also teilweise zurückverlangt werden kann. Für die gerade genannten weiteren Ansprüche kann hier vor allem relevant sein, ob der Reiseveranstalter die Reisenden bereits vor Beginn der Kreuzfahrt über schon bekannte Routenänderungen informiert hat, um ihnen so gegebenenfalls auch die Möglichkeit zu geben, von dem Vertrag zurückzutreten. Berichten zufolge geschah dies teils nicht und Reisende erfuhren erst beim Start der Reise von den Änderungen. Auf unserer Infoseite zum Thema Routenänderungen bei Kreuzfahrten erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema. Wichtig ist: Niemand muss sich auf Bordguthaben oder Rabatte für künftige Reisen einlassen. Das Gesetz sieht eindeutig eine Rückzahlung bzw. wo einschlägig Entschädigungen durch Geldzahlung vor!

Sind auch Sie betroffen? Als Spezialkanzlei im Reiserecht prüfen wir Ihren Fall individuell und geben Ihnen ganz unverbindlich und kostenfrei eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen stehen wir an Ihrer Seite.

 

Welche Reisen von AROSA, nicko cruises, Phoenix Reisen etc. sind betroffen?

Von den Umständen sind unter anderem folgende Reisen betroffen:

-   A-ROSA FLORA: Flusskreuzfahrt vom 23.06. bis 11.07. von/bis Passau. Zahlreiche Reiseziele und Highlights wie das Donaudelta oder die Nachtfahrt durch das beleuchtete Budapest entfielen vollständig, die Reisenden erfuhren erst an Bord von den weitgehenden Änderungen ihrer Kreuzfahrt.
-     MS Anesha (Phoenix Reisen): Die Reiseroute der Kreuzfahrt vom 09.08. bis 18.08. wurde komplett geändert, statt der Rhein/Mosel-Route ab/bis Köln wird das Schiff nun in Belgien und den Niederlanden unterwegs sein.
-  MS Anna Katharina (Phoenix Reisen): Die Reisen ab dem 26.07. und 02.08. wurden abgesagt, allerdings aufgrund eines Unfalls im Juli, siehe mehr dazu hier.
-    Viking Ullur (Viking River Cruises): Das Schiff ist in Bulgarien auf Grund gelaufen und hat sich festgefahren. Passagiere wurden evakuiert und bis auf Weiteres finden keine Reisen statt.
-    Belvedere (nicko cruises): Die Reise ab Passau im Zeitraum 27.07. bis 03.08. wurde abgesagt. Die vorherige Kreuzfahrt wurde bereits früher beendet und das Schiff kehrte nicht wie geplant nach Passau zurück.
-    VIVA ENJOY: Reisen vom 15.07. bis 22.07. wurde abgesagt
-    Thurgau Gold (Thurgau Travel): Das Schiff ist am 16. Juli auf Grund gelaufen, die Reise wurde abgebrochen und das Schiff musste auf etwaige Schäden überprüft werden.
-    MS Aurelia (Phoenix Reisen): Erhebliche Routenänderung der Reise vom 11.07., mehr Informationen zu den Einzelheiten dieses Falls finden Sie hier.

 

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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