Umfrangreiche Routenänderung der Flusskreuzfahrt der MS Aurelia auf dem Rhein

von Matzek Anwaltskanzlei

MS Aurelia: Umfangreiche Routenänderung
KI-generiertes Bild: MS Aurelia

Umfrangreiche Routenänderung der Flusskreuzfahrt der MS Aurelia auf dem Rhein: Nahezu alle geplanten Ziele gestrichen

Extreme Hitze und ausbleibende Niederschläge sorgen aktuell für immer weiter sinkende Wasserstände und nun auch erhebliche Einschränkungen für Flusskreuzfahrten. Besonders stark wirkt sich dieser Umstand auf die Rhein-Kreuzfahrt „Rheingenuss“ der MS Aurelia von Phoenix Reisen aus, welche am 11.07.2026 in Köln startete.
Nach Angaben des Reiseveranstalters können einige Streckenabschnitte nicht befahren werden, weshalb nun statt der ursprünglich geplanten Rheinroute auf die Mosel ausgewichen wird. Damit entfallen zahlreiche Anläufe wie Rüdesheim, Mannheim, Straßburg, Basel, Breisach, Worms und Mainz. Auch die für viele Reisende besonders reizvolle Passage durch das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal mit der Loreley findet nicht statt.
Als Ersatz werden die Häfen Braubach, Cochem, Schweich/Trier, Bernkastel-Kues, Winningen und Bonn angelaufen. Von der ursprünglich gebuchten Route bleiben lediglich der Ein- und Ausschiffungshafen Köln sowie der Stopp in Koblenz erhalten.

 

Welche Rechte habe ich, wenn meine Flusskreuzfahrt wegen Niedrigwassers geändert wird?

Kurzfristige Routenänderungen können für Reisende eine erhebliche Enttäuschung darstellen – insbesondere dann, wenn gerade die ausgefallenen Reiseziele oder landschaftlichen Höhepunkte ausschlaggebend für die Buchung waren. Zwar handelt es sich bei Niedrigwasser grundsätzlich um ein von den Reiseveranstaltern nicht beeinflussbares Naturereignis. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Reisende keinerlei Ansprüche haben.
Zunächst stellt eine Abweichung der tatsächlichen von der geplanten Reiseroute einen Reisemangel dar, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt. Diese erfolgt unabhängig von der Frage eines Verschuldens und bemisst sich danach, wie gravierend die Änderungen sind. Dabei zählt nicht nur die Anzahl der nicht angelaufenen Ziele, sondern auch, ob es sich um Reisehighlights handelt oder nicht. Auf unserer Infoseite zum Thema Routenänderungen bei Kreuzfahrten erhalten Sie weitere Informationen dazu, wie hoch diese Ansprüche zu bemessen und welche die Voraussetzungen sind. Zu beachten ist insbesondere, dass Ersatzhäfen nichts an dem Vorliegen des Reisemangels ändern, da Reisende die Kreuzfahrt gerade nicht für diese gebucht haben.
Grundsätzlich sind auch Schadensersatzansprüche und eine Entschädigung (Ausgleich) für entgangene Urlaubsfreuden denkbar, wobei es hier auf ein Verschulden des Reiseveranstalters für die Routenänderung ankommt.

 

Reichen Bordguthaben oder sonstige Gutscheine als Entschädigung aus?

Berichten zufolge wurde betroffenen Gästen ein Bordguthaben oder sonstige Reiserabatte für zukünftige Reisen angeboten. Immer wieder fragen sich Betroffene, ob der Reiseveranstalter dadurch keine weiteren Zahlungen mehr leisten muss. Das Gesetz ist an dieser Stelle eindeutig: Reisende müssen weder Bordguthaben, noch sonst irgendwelche Gutscheine o.ä. akzeptieren. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Zahlungen durch Geld erfolgen und Reisende somit auch darauf bestehen können. Darüber hinaus bieten Reiseveranstalter in solchen Situationen oftmals Gutscheine in einer Höhe an, die weit unter den möglichen Ansprüchen liegt.
Gerne prüfen wir Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Reiserecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche auch in dieser Sache konsequent durchzusetzen.

 

Ursprünglicher Reiseverlauf der MS Aurelia vom 11. bis 18.07.2026:
Köln – Koblenz & Rüdesheim – Rüdesheim & Mannheim – Straßburg – Basel – Breisach – Worms & Mainz – Köln


Neuer Reiseverlauf der MS Aurelia vom 11. bis 18.07.2026:
Köln – Braubach & Koblenz – Koblenz & Cochem – Cochem – Schweich / Trier – Bernkastel-Kues – Winningen & Bonn – Bonn & Köln

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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