Kollision der MS Anna Katharina in Wien: Welche Rechte haben betroffene Flusskreuzfahrt-Gäste?

von Matzek Anwaltskanzlei

KI-generiertes Bild: MS Anna Katharina
KI-generiertes Bild: MS Anna Katharina

Kollision der MS Anna Katharina in Wien: Welche Rechte haben betroffene Flusskreuzfahrt-Gäste?

Schreckmoment für die Gäste der MS Anna Katharina: Während einer Donaukreuzfahrt kam es am frühen Morgen an der Schleuse Freudenau in Wien zu einem schweren Schiffsunfall. Aus bislang ungeklärter Ursache prallte das Flusskreuzfahrtschiff gegen eine Kaimauer und anschließend gegen ein Schleusentor. Durch den heftigen Aufprall wurde das Schiff erheblich beschädigt. Berichten zufolge wurden mehrere Passagiere verletzt, einige von ihnen mussten in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die MS Anna Katharina, die für den Reiseveranstalter Phoenix Reisen auf einer siebentägigen Donaukreuzfahrt unterwegs war, konnte ihre Reise nach dem Unfall nicht fortsetzen. Die Passagiere wurden von Bord gebracht und auf andere Flusskreuzfahrtschiffe umquartiert, damit sie ihre Reise möglichst fortsetzen konnten. Die nachfolgende Kreuzfahrt wurde  bereits abgesagt.

 

Welche Schadensersatzansprüche habe ich nach einem Schiffsunfall auf einer Flusskreuzfahrt?

Kommt es während einer Kreuzfahrt zu einem Schiffsunfall, der den Reiseverlauf erheblich beeinträchtigt oder sogar zum Abbruch der Reise führt, können Reisenden umfangreiche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zustehen. Wird die Reise nicht wie geplant durchgeführt oder müssen Passagiere auf andere Schiffe umsteigen, liegt ein Reisemangel vor.
Je nach den konkreten Auswirkungen kommen insbesondere Ansprüche auf Reisepreisminderung, Schadensersatz sowie eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht. Wurden Reisende bei dem Unfall verletzt, können daneben gegebenenfalls auch Schmerzensgeld- und weitere Schadensersatzansprüche bestehen. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt insbesondere vom Umfang der Beeinträchtigungen und den Folgen des Unfalls ab. Auf unserer Infoseite zum Thema Kreuzfahrten finden Sie hilfreiche Informationen rund um dieses Thema.

 

Sind auch Sie betroffen?

Wir raten Ihnen: Geben Sie sich nicht vorschnell mit pauschalen Kulanzangeboten oder Gutscheinen zufrieden. Gerade nach einem Schiffsunfall bestehen häufig weitergehende gesetzliche Ansprüche, die über freiwillige Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen.
Gerne prüfen wir Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Reiserecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter konsequent durchzusetzen.

 

Ursprünglicher Reiseverlauf der MS Anna Katharina vom 19. bis 26.07.2026:
Passau – Melk & Wien – Wien – Budapest – Bratislava – Weißenkirchen in der Wachau – Linz – Passau

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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