Sturm an der Nordseeküste: Mein Schiff 3 kollidiert, Mein Schiff Relax ohne Hafenanlauf, zahlreiche Reisen beeinträchtigt

von Matzek Anwaltskanzlei

KI-generiertes Bild
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Sturm an der Nordseeküste: Mein Schiff 3 kollidiert, Mein Schiff Relax ohne Hafenanlauf, zahlreiche Reisen beeinträchtigt

Aktuell sorgt das Sturmtief Luise nicht nur für Unwetter an der Nordseeküste, sondern auch für zahlreiche Beeinträchtigungen verschiedener Kreuzfahrten. Routen müssen erheblich geändert werden und es kam sogar zu einer Schiffskollision in Bremerhaven.

 

Mein Schiff Relax: Kreuzfahrt ohne Hafenanlauf

Dramatischer waren die Ereignisse in Bremerhaven rund um die Mein Schiff 3, ebenfalls von Tui Cruises. Das Schiff sollte gerade aus dem Hafen auslaufen, um die 20-tägige Kanarenkreuzfahrt zu starten, was sich jedoch als eine gravierende Fehlentscheidung erwies. Das Kreuzfahrtschiff kollidierte mit dem Containerschiff MSC Victorine, Videos aus sozialen Netzwerken zeigen einen großen Riss im Containerschiff und ebenfalls erhebliche Schäden an der Mein Schiff 3, primär an Rettungsbooten. Personen sollen nach Angaben der Reederei nicht verletzt worden sein.
Wie es nun mit der geplanten Kreuzfahrt weitergeht ist ungewiss, Informationen sollten zeitnah folgen. Selbst wenn die Reise noch stattfinden sollte, dürfte dies nur mit erheblichen Routenänderungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, da nun erstmal Reparaturen und Kontrollen anstehen.

 

MSC Preziosa: Metropolentouren erheblich beeinträchtigt

Auch die Metropolentour der MSC Preziosa von MSC Cruises ist erheblich beeinträchtigt. Auf der Reise vom 18.-25.10. entfiel der Anlauf in Cherbourg und die Liegezeit in Le Havre fiel deutlich kürzer als geplant aus, wodurch auch Tagesausflugspläne der Reisenden beeinträchtigt wurden. Schließlich fand der Teilgästewechsel dann in Bremerhaven statt Hamburg statt, was die Abreise der Gäste beeinträchtigte, aber auch eine Beeinträchtigung der Folgereise vom 25.10. bedeutet, die in Hamburg starten sollte.

 

Mein Schiff 3: Kanarenreise nach Kollision abgesagt

Dramatischer waren die Ereignisse in Bremerhaven rund um die Mein Schiff 3, ebenfalls von Tui Cruises. Das Schiff sollte gerade aus dem Hafen auslaufen, um die 20-tägige Kanarenkreuzfahrt zu starten, was sich jedoch als eine gravierende Fehlentscheidung erwies. Das Kreuzfahrtschiff kollidierte mit dem Containerschiff MSC Victorine, Videos aus sozialen Netzwerken zeigen einen großen Riss im Containerschiff und ebenfalls erhebliche Schäden an der Mein Schiff 3, primär an Rettungsbooten. Personen sollen nach Angaben der Reederei nicht verletzt worden sein.
Am Montagmorgen folgte dann die Nachricht, dass die Reise nicht stattfinden kann und das Schiff stattdessen in eine Werft muss, um die Schäden zu begutachten und zu reparieren. Inwieweit eventuell auch Folgereisen betroffen sein könnten, ist noch nicht bekannt.

Welche Rechte haben Reisende? Kommt neben Minderung auch Schadensersatz in Betracht?

Grundsätzlich gilt bei Routenänderungen, dass diese einen Reisemangel darstellen und somit zu einer Minderung berechtigen; in der Folge kann der Reisepreis teilweise zurückgefordert werden. Dies gilt unabhängig von der Frage des Verschuldens: Die Reisenden haben eine Kreuzfahrt mit einer vereinbarten Liste von Zielen gebucht, aber nicht diese Leistung erhalten, weshalb sie auch einen Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises haben.
Anders sieht es hingegen beim Schadensersatz und der Entschädigung (Ausgleich) wegen entgangener Urlaubsfreuden aus: Für diese Ansprüche bedarf es eines Verschuldens seitens der Reiseveranstalter für den Umstand, der zur Routenänderung führt. Bei unwetterbedingten Änderungen ist dies in der Regel nicht der Fall.  
Anders könnte die Situation der Mein Schiff 3 zu beurteilen sein. Dort wird es jedenfalls zu erheblichen Änderungen der Reiseroute kommen und auch eine Absage der Reise (sowie eventuell Folgereisen) ist nicht ausgeschlossen. Hier muss geprüft werden, inwieweit der Versuch der Ausschiffung aus dem Hafen bei der aktuellen Wetterlage überhaupt sicher war, oder ob nicht abgewartet werden musste, bis der Wind sich abschwächt. Würde sich hier herausstellen, dass die Ausschiffungsprobleme absehbar waren, wären für Reisende grundsätzlich auch Ansprüche denkbar, die über eine Minderung hinausgehen, insbesondere der Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden und Schadensersatz für etwaige verbliebene Schäden.

 

Wie sollten Betroffene vorgehen?

Wir raten Betroffenen, sich zunächst gut über die Rechtslage und mögliche Ansprüche zu informieren. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung unterstützen wir Sie dabei gerne und unverbindlich. Auf unseren Infoseiten zu Routenänderungen und Kreuzfahrtabsagen erhalten Sie zudem weitere Informationen, die Ihnen nützlich sein können. Generell sollten Sie beachten, dass das Gesetz eine Entschädigung bzw. Rückzahlung in Geld vorsieht. Auf Gutscheine, „Kulanzrabatte“ oder Ähnliches müssen Sie sich also nicht einlassen!

 

Geplanter Reiseverlauf der Mein Schiff 3 vom 25. Oktober bis 14. November 2026:
Bremerhaven - Seetag - Seetag - La Coruna - Leixoes/Porto - Lissabon - Seetag - Funchal (Madeira) - Seetag - San Sebastian (La Gomera) - Santa Cruz (Teneriffa) - Arrecife (Lanzarote) - Las Palmas (Gran Canaria) - Seetag - Agadir - Seetag - Seetag - Seetag - Seetag - Seetag - Bremerhaven

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