von Redaktion
Die AIDAstella hat auf ihrer aktuellen Reise südlich von Afrika zum zweiten Mal die Route angepasst. Ein Tiefdruckgebiet mit starken Winden bis Windstärke 8 verhindert am Mittwoch, dem 13. November 2024, den planmäßigen Anlauf in East London, Südafrika. Nach einer Übernachtung in Port Elizabeth setzte die AIDAstella die Fahrt direkt in Richtung Durban fort.
Durban, eine bedeutende Hafenstadt am Indischen Ozean, wird nun aufgrund des Ausfalls von East London früher als geplant erreicht. Die Liegezeit im Hafen wurde um drei Stunden verlängert und beginnt bereits am Donnerstagmorgen um 8 Uhr. Die Hafenlotsenübernahme, in diesem Fall per Hubschrauber, wird etwa eine Stunde früher stattfinden als zunächst vorgesehen. Normalerweise erfolgt diese Übernahme per Boot, doch die Nutzung eines Hubschraubers ist in einigen Fällen aufgrund der Wetter- und Hafenbedingungen erforderlich.
Bereits zuvor war die Reiseroute der AIDAstella auf der Überfahrt von Palma de Mallorca nach Kapstadt wetterbedingt geändert worden, sodass der geplante Stopp in Lüderitz, Namibia, entfallen musste. Aktuell befindet sich das Schiff auf der zweiten Etappe seiner Transreise südlich um Afrika, von Kapstadt nach Dubai. In den kommenden Tagen wird das Tiefdruckgebiet voraussichtlich abziehen, sodass die Passagiere mit besseren Wetterbedingungen im Indischen Ozean rechnen können.
In diesem Herbst nimmt die AIDAstella erstmals die Route südlich um Afrika in Angriff. Auf dieser Route werden einige Premierenanläufe in verschiedenen Häfen Afrikas und des Indischen Ozeans gefeiert. Aufgrund der anhaltend schlechten Sicherheitslage im Roten Meer hat AIDA Cruises beschlossen, die Route in drei Etappen zu unterteilen: Die Überführung beginnt in Palma de Mallorca und führt über Kapstadt und Dubai zum Zielhafen Laem Chabang nahe Bangkok.
Diese Routenänderungen verdeutlichen, dass unvorhersehbare Wetterlagen die Reiseabläufe erheblich beeinflussen können. Passagiere, die sich unsicher über ihre Ansprüche bei solchen Änderungen sind, sollten gegebenenfalls eine juristische Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Rückerstattungen oder Kompensationen zu prüfen.
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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