von Redaktion
Wer eine Reise nach Indien plant oder bereits gebucht hat, sollte derzeit besonders aufmerksam sein: Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor Reisen ins Kaschmirgebiet und andere Regionen des Landes. Die Region im Norden Indiens, bekannt für ihre beeindruckenden Berglandschaften und kulturelle Vielfalt, ist aktuell leider Schauplatz von neuen politischer Spannungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Für Touristen bedeutet das: Die Sicherheitslage ist derzeit kritisch – und das kann rechtliche Folgen für Ihre Reiseplanung haben. Ob Sie kostenfrei stornieren können und was bei einer Pauschalreisen gilt, erfahren Sie hier.
Bei einer bestehenden Reisewarnung können Pauschalreisende in der Regel kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Denn: Eine solche Warnung ist ein starkes Indiz für das Vorliegen der erforderlichen sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“. Diese Umstände müssen geeignet sein, die Reise erheblich zu beeinträchtigen oder unmöglich zu machen.
Wer also beispielsweise eine Rundreise durch Nordindien mit Station in einem der betroffenen Gebiete gebucht hat, kann grundsätzlich eine kostenfreie Stornierung verlangen – vorausgesetzt, ein relevanter Teil der Reise liegt im betroffenen Gebiet.
Reiseveranstalter könnten versuchen, sich mit dem Argument zu verteidigen, andere Teile Indiens seien von der Warnung nicht betroffen und dass die Reise also grundsätzlich möglich sei. Das greift allerdings zu kurz: Entscheidend ist, ob ein wesentlicher Teil der Reise von den Gefahren berührt wird.
Wird die kostenlose Stornierung verweigert, bleibt oft nur der rechtliche Weg: Ein anwaltliches Schreiben kann helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In vielen Fällen genügt das bereits – andernfalls ist eine Klage nicht ausgeschlossen.
So gehen Sie jetzt vor:
Fazit: Sicherheit geht vor – und das Recht ist auf Ihrer Seite
Reisewarnungen sind nicht nur behördliche Empfehlungen, sondern auch juristisch relevant. Wer in das Kaschmirgebiet reisen wollte und nun betroffen ist, hat bei Pauschalreisen ein klares Rücktrittsrecht. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen.