von Redaktion
Viele Kreuzfahrtgäste freuten sich bereits auf Ihre Reise mit der MSC Orchestra. Leider gab es aber nur wenige Tage vor der Abfahrt die enttäuschende Nachricht, dass MSC Cruises die Reise nun ganz kurz vor dem Ablegen absagt.
Dazu kam es, weil es in der Nacht auf den 3. Juni auf dem Weg von Civitavecchia bei Rom nach Genua zu einer Brandentwicklung und einem vorübergehenden Stromausfall kam. Glücklicherweise konnte das Feuer schnell gelöscht werden und es gab keine Verletzten. Offenbar scheint das Schiff aber nicht ohne Schaden davongekommen zu sein, denn statt Reisende zu neuen Zielen zu bringen, liegt es nun für Reparaturarbeiten in Genua (Italien). Reisende, die in Marseille oder Genua ihre Mittelmeerkreuzfahrt beginnen wollten, wurden aufgrund dieser Ereignisse und der anhaltenden Reparaturarbeiten darüber benachrichtigt, dass ihre Kreuzfahrt nun ersatzlos gestrichen sei.
Selbstverständlich ist es die Verantwortung des Reiseveranstalters, Kreuzfahrtschiffe ordnungsgemäß zu warten und so bestmöglich einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Für Störungen wie diese hat somit der Reiseveranstalter auch die Konsequenzen zu tragen. Reisenden können bei kurzfristigen Absagen von Kreuzfahrten wie dieser verschiedene Ansprüche haben. Dazu zählt die Rückerstattung des kompletten Reisepreises, Schadensersatz für zusätzliche Kosten (z.B. Anreisekosten) und die Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden.
Sind auch Sie von dieser Unerwarteten Absage der Reise betroffen? Wir empfehlen, zunächst vom Reiseveranstalter sämtliche Ansprüche geltend zu machen. Berichten zufolge bietet MSC einigen Reisenden eine Erstattung des Reisepreises und Gutscheine für künftige Reisen. Unser Rat: Geben Sie sich nicht mit diesen Gutscheinen zufrieden, sondern setzen Sie Ihr Recht durch! Gerne können wir für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall vornehmen und dann gegebenenfalls Ihre Ansprüche für Sie gegen MSC Cruises durchsetzen.
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