von Redaktion
AIDA Cruises musste am Samstag, den 12. Oktober 2024, die beginnende Reise einiger Gäste von AIDAcosma am Flughafen in Hannover absagen. Grund dafür war ein defekter Charter-Flieger, der ausschließlich mit Gästen von AIDAcosma in Richtung des Abfahrtshafens Palma de Mallorca starten sollte. Den Abflug in die Herbstferien hatten sich zahlreiche Gäste sicherlich anders vorgestellt.
AIDA Cruises konnte in Zusammenarbeit mit Partnerairlines leider keinen Ersatzflug für die am Hannoveraner Flughafen gestrandeten Gäste organisieren. Ihre Pauschalreise aus Mittelmeer-Kreuzfahrt mit AIDAcosma und über AIDA Cruises gebuchten Flügen musste noch am Flughafen abgesagt werden. Die Rostocker Reederei informierte betroffene Gäste über ihre Alternativen. Die Gäste dürfen angeblich auf eigene Faust in einen der Anlaufhäfen auf der laufenden Kreuzfahrt von AIDAcosma nachreisen und dort zusteigen.
AIDAcosma legte am Samstagabend regulär zu ihrer einwöchigen Mittelmeer-Kreuzfahrt ab. Die Gäste des Charterflugs aus Hannover waren dabei leider nicht mit an Bord. Am heutigen Montag liegt das jüngste Kussmundschiff im Hafen von La Spezia und am morgigen Dienstag folgt Civitavecchia nahe der italienischen Hauptstadt Rom, möglicherweise kommen dort noch ein paar Gäste mit mehrtägiger Verspätung an Bord, um noch ein paar Tage im westlichen Mittelmeer zu genießen.
Es geht hier um die Reisenden, welche bei AIDA im Rahmen der Kreuzfahrt die Fluganreise mitgebucht haben.
Bei Absage durch AIDA muss natürlich der Reisepreis zurückgezahlt werden. Zudem besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz und ein Anspruch auf Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude. Dies wäre nur dann anders, wenn der Anbieter der Kreuzfahrt (AIDA) sich entlasten könnte.
Technische Defekte am Flugzeug entlasten den Veranstalter grundsätzlich nicht. Darüber hinaus hätte AIDA auch Ersatzflüge bereitstellen müssen. Es spricht also einiges dafür, dass Aida Schadensersatz zahlen muss, zum Beispiel für Anfahrt und Rückfahrt. Des Weiteren spricht einiges dafür, dass AIDA einen Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude bezahlen musst, welchen wir aufgrund der Kurzfristigkeit mit 60 % des Reisepreises beziffern würden.