OLG Frankfurt und LG Köln [Urteile]: Informationspflichten hinsichtlich Visumspflichten

von Matzek Anwaltskanzlei

LG Frankfurt a.M., Urteil v. 16.10.2025 – 2 24 O 1/25

OLG Frankfurt und LG Köln: Informationspflichten von Buchungsportalen und Reiseveranstaltern hinsichtlich Visumspflichten

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende plötzlich nicht in Länder einreisen können, weil Sie kein gültiges Visum vorzeigen können. Gerade bei Pauschalreisenden sorgt dies für große Enttäuschung und Verwunderung, da sie sicherlich davon ausgegangen sind, dass der Reiseveranstalter ihnen alle wichtigen Informationen zukommen lassen würde und insbesondere solche, die die Einreisevoraussetzungen für das Urlaubsgebiet betreffen.
Mit dieser Problematik haben sich zuletzt auch das OLG Frankfurt und LG Köln befasst. Im Streit vor dem OLG Frankfurt (Urt. v. 30.1.2025, Az. 6 U 154/24) ging es um einen Reiseportal, das Reisende mit dem Ziel Neuseeland nicht darüber aufklärte, dass für den Umstieg an einem US-Amerikanischen Flughafen ein Transitvisum der USA erforderlich ist. Das Gericht entschied, dass ein solcher Hinweis bereits bei der Buchung erfolgen müsse.
In der Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 29.07.2024, Az. 17 O 139/23) ging es hingegen um Pauschalreisende und somit die Pflichten des Reisebüros. In diesem Fall sollte es im Rahmen der Reise nach Kenia gehen, wo Deutsche ein Visum beantragen müssen, um einzureisen. Da dieses aber nicht vorlag, wurde der betroffenen Familie das Einsteigen in das Flugzeug verwehrt und der Urlaub war dahin. Diese Entscheidung ist für Pauschalreisende relevant, weil das Gericht klarstellte, dass es nicht die Aufgabe der Kunden, sondern der Reisebüros ist, die Einreisebedingungen der relevanten Länder zu ermitteln und darüber Klarheit zu verschaffen. Im Ergebnis war dem Reisenden deshalb der Reisepreis zurückzuzahlen, wobei je nach Fallkonstellation auch noch weitere Ansprüche denkbar sind.

 

Was bedeuten diese Urteile für Reisende?

Es ist ratsam, dass sich Reisende auch selbst über Einreisebedingungen der Urlaubsländer informieren. Dies ist jedoch nicht immer allen uneingeschränkt möglich, weshalb die Entscheidungen klarstellen, dass sich Reisende darauf verlassen können sollten, dass die Reiseveranstalter ihnen alle notwendigen Informationen zukommen lassen. Kommt es dazu, dass diese Informationen nicht bereitgestellt werden, die Einreise verweigert wird und damit der Urlaub wegfällt, steht den Betroffenen zumindest eine klare Rechtslage zur Seite, nach der die Reiseveranstalter in die Pflicht genommen werden. Auf unserer Infoseite zum Thema Pauschalreisen erhalten Sie weitere hilfreiche Informationen über die Pflichten von Reiseveranstaltern. Wenn auch Sie von einem vergleichbaren Fall betroffen sind, stehen wir als Spezialkanzlei mit langjähriger Erfahrung im Reiserecht an Ihrer Seite und setzen uns gerne für Sie ein.

 

 

 

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