von Redaktion
Eigentlich sollte auf der Bellejour von Nicko Cruises im Zeitraum 21.09.2026 bis 09.10.2026 eine große Donau-Flusskreuzfahrt für 18 Tage ab Passau über u.a. Belgrad und Budapest durchgeführt werden. Nun gab der Reiseveranstalter aber an, dass die Reise ersatzlos storniert wird, statt die geschuldete Reise durchzuführen und das Schiff stattdessen anderweitig verchartert wird.
Natürlich kann ein Reiseveranstalter nicht einfach eine Reise stornieren, die bereits von Reisenden gebucht wurde, nur um das Schiff anderweitig zu nutzen und ggf. höheren Gewinnaussichten einzusetzen. Das Reiserecht setzt klare Grenzen für die Stornomöglichkeiten des Reiseveranstalters und steht in Fällen wie diesen klar auf der Seite der Reisenden: Höhere Gewinnaussichten sind kein Grund, um andere Reisen einfach abzusagen!
Deshalb haben Reisende, deren Flusskreuzfahrt mit der Bellejour abgesagt wurde, natürlich Anspruch auf die vollständige Rückzahlung ihres Reisepreises. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn beispielsweise Stornokosten für die geplante An- und Rückreise anfallen. Für einen Schadensersatzanspruch muss der Reiseveranstalter den Grund der Reiseabsage zu verschulden haben. Eine Entlastung ist regelmäßig nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, also beispielsweise Naturkatastrophen o.ä. am Reiseort. Mit dem Grund der anderweitigen Nutzung des Schiffs kann sich der Reiseveranstalter jedenfalls nicht entlasten. Zudem könnte für Reisende hier ein Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen. Weitere Informationen zu Absagen von Kreuzfahrten finden Sie auf unserer Infoseite.
Als Spezialkanzlei im Reiserecht haben wir jahrelange Erfahrung auch mit solchen Vorgehensweisen von Reiseveranstaltern und wissen, dass Reisenden oftmals nicht das bekommen, was ihnen zusteht. Betroffen sollte beispielsweise beachten, dass sie keinesfalls gezwungen sind, eine Umbuchung vorzunehmen oder einen Gutschein zu akzeptieren. Das Gesetz sieht hier vor, dass eine Rückzahlung in Geld erfolgt!
Reisende sollten ihre Ansprüche prüfen und gegenüber Nicko Cruises geltend machen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung darüber, welche Ansprüche Sie haben.
Abgesagte Route der Bellejour:
Passau – Wien – Solt/Mohacs – Novi Sad – Donji Milanovac – Widin – Giurgiu/Oltenita – Konstanza – Braila – Braila – Russe – Nikopol – Kladovo – Belgrad – Vukovar – Budapest – Bratislava – Pöchlarn – Passau