MSC Meraviglia: Kreuzfahrt im Mai 2027 abgesagt

von Matzek Anwaltskanzlei

MSC Cruises streicht Kreuzfahrt mit MSC Poesia ab Southhampton bis Valletta

Kreuzfahrt abgesagt: Westeuropa-Kreuzfahrt mit MSC Poesia
Bild mit KI erzeugt von der MSC Poesia auf blauem Meer

MSC Meraviglia: Kreuzfahrt im Mai 2027 abgesagt – Welche Rechte haben betroffene Reisende?

Enttäuschende Nachrichten für Gäste der MSC Meraviglia: MSC Cruises hat die für den 18. bis 29. Mai 2027 geplante Westeuropa-Kreuzfahrt abgesagt. Die elftägige Reise sollte ursprünglich im italienischen Civitavecchia bei Rom beginnen und über mehrere Häfen, darunter Tarragona, Málaga, Cádiz, Lissabon, Vigo und Cherbourg, nach Southampton führen.
Hintergrund der Absage ist offenbar ein geplanter Werftaufenthalt der MSC Meraviglia, der länger dauern könnte als ursprünglich vorgesehen, wenngleich der Grund der Reiseabsage noch nicht offiziell bestätigt wurde. Die betroffenen Gäste wurden jedoch schon über die Reiseabsage informiert.

 

Rückzahlung, Schadensersatz und Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden denkbar

Wenn ein Reiseveranstalter eine bereits gebuchte Kreuzfahrt vollständig absagt, müssen Reisende dies nicht einfach hinnehmen. Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreises. Auch eine möglicherweise angebotene Ersatzreise oder Umbuchung müssen Reisende nicht akzeptieren. Wer die ursprünglich gebuchte Kreuzfahrt nicht mehr antreten kann, darf die Rückzahlung seines Reisepreises verlangen.
Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche bestehen. Gerade bei Kreuzfahrten werden Flüge, Bahnfahrten oder Hotelübernachtungen vor und nach der Reise häufig separat gebucht. Fallen diese Leistungen aufgrund der Reiseabsage aus und entstehen dadurch für Betroffene nicht erstattungsfähige Stornokosten, kann der Reiseveranstalter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz verpflichtet sein.
Auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (entgangene Urlaubsfreuden) kann bei der vollständigen Absage einer Pauschalreise in Betracht kommen. Entscheidend ist insbesondere, aus welchem Grund MSC Cruises die Reise abgesagt hat und ob sich der Veranstalter auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen kann. Wartungsarbeiten am Schiff gehören dabei aber natürlich zum Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters und stellen keine taugliche Entschuldigung dar. Auf unserer Infoseite zum Thema Kreuzfahrtabsagen finden Sie alle nötigen Informationen.

 

Sind auch Sie von der Absage der MSC Meraviglia betroffen?

Wir empfehlen betroffenen Reisenden, Umbuchungsangebote, Reisegutscheine oder pauschale Entschädigungsangebote nicht vorschnell zu akzeptieren. Neben der vollständigen Rückerstattung des Reisepreises können Ihnen weitere Ansprüche zustehen, insbesondere wenn Ihnen durch die Absage zusätzliche Kosten für Flüge, Hotels oder andere bereits gebuchte Reiseleistungen entstanden sind.
Als Spezialkanzlei mit langjähriger Erfahrung im Reiserecht prüfen wir gerne, welche Ansprüche Ihnen gegenüber MSC Cruises zustehen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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