Kurzfristige Kreuzfahrtabsage bei Celebrity Infinity nach technischer Störung

von Redaktion

Kurzfristige Kreuzfahrtabsage bei Celebrity Infinity nach technischer Störung
Bild mit KI erzeugt von Celebrity Infinity mit technischer Störung

Celebrity Cruises streicht Kreuzfahrt mit Celebrity Infinity kurz vor Reisebeginn

Während einer Kreuzfahrt im Mittelmeer mit Kurs auf Piräus (Athen) sorgten technische Störungen auf der Celebrity Infinity für weitreichende Störungen und sogar einen kurzzeitigen Blackout. Viele Maschinen und Systeme waren nicht mehr funktionsfähig und nur dank des Einsatzes der Notstromversorgung konnten die wichtigsten Funktionen wieder aufgenommen werden. Da umfangreichere Reparaturen notwendig waren, musste die ursprünglich am 16.02.2026 startende 11-tägige Kreuzfahrt nur einen Tag vorher abgesagt werden.

Habe ich einen Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch?

Bei derart kurzfristigen Reiseabsagen kann es für die Betroffenen zu erheblichen Kosten kommen, insbesondere wenn man bereits im Voraus angereist ist oder hohe Stornogebühren für selbst gebuchte Flüge hat. Dass es bei technischen Defekten zu Reiseabsagen kommt, liegt zwar nicht im Interesse des Reiseveranstalters, jedoch ist es seine Verantwortung, für die Einsatzbereitschaft und angemessenen technischen Wartungsarbeiten am Schiff zu sorgen. Kommt es, wie hier, zu kurzfristigen Reiseabsagen infolge technischer Störungen, ist das Gesetz klar auf Seite der Reisenden. So ist für diese—neben der Rückzahlung des Reisepreises—nicht nur ein Anspruch auf Schadensersatz für beispielsweise verbliebene Stornokosten denkbar. Darüber hinaus kann wegen der Pflichtverletzung des Reiseveranstalters auch ein Anspruch auf Entschädigung (Ausgleich) wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen. Die genaue Höhe der Ansprüche hängt dabei vom Einzelfall ab, mehr dazu finden Sie auch auf unserer Infoseite

 

Sind auch Sie betroffen? Informieren Sie sich sorgfältig über Ihre bestehenden Ansprüche! Reiseveranstalter sind sich gerade bei kurzfristigen Reiseabsagen darüber bewusst, dass Reisende hohe Ansprüche geltend machen können. Sie versuchen deshalb, ihre Verpflichtung durch Umbuchungsangebote oder geringe Entschädigungszahlungen zu umgehen. Reisende können jedoch deutlich höhere Ansprüche geltend machen, als Reedereien ihnen anbieten, auch Gutscheinlösungen müssen nicht akzeptiert werden. Informieren Sie sich deshalb umfassend über Ihre Rechte, mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie eine erste Beurteilung Ihres Falls. Dank unserer jahrelangen Erfahrung als Kanzlei im Reiserecht stehen wir als starker Partner an Ihrer Seite und holen das Beste für Sie raus!

 

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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