Disney Adventure: technische Problemen und Kreuzfahrtabsage ab Singapur

von Matzek Anwaltskanzlei

Kreuzfahrt Absage

Disney Adventure: Verzögerung beim Bau sorgt für Reiseabsagen
KI-generiertes Bild: Reiseabsage bei Disney Adventure

Disney Adventure: Neues Disney Schiff bereits mit technischen Problemen und Kreuzfahrtabsage ab Singapur

 

Die Disney Adventure, das größte jemals in Deutschland gebaute Kreuzfahrtschiff, wurde erst im März diesen Jahres in Betrieb genommen, als es seine (verschobene) Jungfernfahrt bestreitete. Trotzdem kam es nach nur circa zwei Monaten bereits zu technischen Problemen und die Kreuzfahrt vom 07.05.2026 bis 11.05.2026 wurde abgesagt, obwohl die Reisenden bereits an Bord waren. Diese wurden nämlich zunächst auf das Schiff gelassen, mussten dieses aber wieder verlassen, als klar wurde, dass das Problem nicht rechtzeitig behoben werden kann.

 

Steht Reisenden mehr zu als die Rückzahlung des Reisepreises und ein Buchungsrabatt?

Berichten zufolge bietet Disney Cruise Lines den Betroffenen an, den Reisepreis zurückzuzahlen und einen Rabatt bei einer künftigen Buchung zu gewähren. Viele werden sich nun fragen, ob sie dieses Angebot annehmen sollten. Klar ist: Wird eine Reise nicht durchgeführt, ist der Reiseveranstalter per Gesetz dazu verpflichtet, denn vollständigen Reisepreis zurückzuzahlen. Darüber hinaus ist aber umso wichtiger, dass auch ein Anspruch auf Schadensersatz für zusätzliche Kosten besteht, wenn sich der Reiseveranstalter wie hier Disney  Cruise Line nicht hinsichtlich des Absagegrundes entlasten kann. Die technische Wartung und Instandhaltung eines Kreuzfahrtschiffes obliegt einzig dem Reiseveranstalter und gehört gerade zu seinen Kernaufgaben. Kommt er diesen nicht nach, hat er grundsätzlich für daraus entstandene Schäden aufzukommen. Daneben steht zudem noch ein Anspruch auf Entschädigung (Ausgleich) wegen entgangener Urlaubsfreuden, welche möglicherweise in Betracht kommt. Wie dieser bestimmt wird, hängt vom Einzelfall ab, entscheidend ist aber unter anderem, wie kurzfristig die Reiseabsage war. Auf unserer Infoseite zum Thema Absagen von Kreuzfahrten finden Sie weitere Informationen zu allen in Betracht kommenden Ansprüchen.

 

Fazit: Nicht vorschnell Rabattangebote annehmen

Zusammenfassend gilt: Grundsätzlich können Ansprüche bestehen, die weit über einen Nachlass in Höhe von 10% hinausgehen. Das Gesetz sieht eine Entschädigung durch Geldzahlung, nicht Gutschein o.ä. vor. Betroffene sollten also sorgfältig ihren Fall prüfen und sich nicht von solchen Angeboten täuschen lassen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie von uns als Spezialkanzlei eine fundierte Beurteilung Ihres Falls und haben einen Partner mit langjähriger Erfahrung im Kreuzfahrtrecht an Ihrer Seite

 

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