von Matzek Anwaltskanzlei
Enttäuschende Nachrichten für zahlreiche Gäste der Costa Toscana: Costa Cruises hat mehrere für Februar 2027 geplante Mittelmeer-Kreuzfahrten des Schiffes aus bislang nicht näher erläuterten „operativen Gründen“ abgesagt. Betroffen sind die Abfahrten der Costa Toscana zwischen dem 14. und 25. Februar 2027. Der reguläre Reisebetrieb des Schiffes soll erst am 26. Februar 2027 wieder aufgenommen werden.
Statt einer einfachen Stornierung der Buchungen hat Costa den betroffenen Reisenden eine Alternative angeboten: Die Gäste sollen automatisch auf die Costa Pacifica umgebucht werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht nur um ein anderes Kreuzfahrtschiff. Auch der Abfahrtstag und die Reiseroute ändern sich. So sollen beispielsweise Reisende, deren Kreuzfahrt ursprünglich am 13. Februar 2027 mit der Costa Toscana in Savona beginnen sollte, nun einen Tag später mit der Costa Pacifica starten. Statt der ursprünglich vorgesehenen Route über Marseille, Barcelona, Palma de Mallorca, Palermo und Civitavecchia soll die Ersatzreise unter anderem nach Neapel und La Goulette in Tunesien führen. Hinzu kommt, dass die Costa Pacifica deutlich älter und kleiner als die erst 2021 in Dienst gestellte Costa Toscana ist. Berichten zufolge bietet Costa den Reisenden eine Preisanpassung sowie ein Bordguthaben in Höhe von 100 Euro pro Person für maximal zwei Erwachsene je Kabine an. Eine Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung soll Costa in der Mitteilung an die betroffenen Kunden hingegen nicht ausdrücklich erwähnt haben.
Nein. Reisende müssen sich auf eine derart erhebliche Änderung ihrer gebuchten Kreuzfahrt nicht einlassen. Wer eine Kreuzfahrt auf der Costa Toscana gebucht hat, muss sich nicht darauf verweisen lassen, stattdessen zu einem anderen Zeitpunkt, auf einem anderen Schiff und zu anderen Reisezielen mit der Costa Pacifica zu reisen. Betroffene Reisende können die angebotene Ersatzreise ablehnen und die ursprüngliche Buchung kostenfrei stornieren. Bereits für die abgesagte Kreuzfahrt geleistete Zahlungen sind dann grundsätzlich zurückzuerstatten. Das von Costa angebotene Bordguthaben oder eine Umbuchung müssen Reisende nicht akzeptieren.
Gerade bei einer Kreuzfahrt ist nicht nur die reine Beförderung zu bestimmten Häfen Gegenstand der Buchung. Für viele Reisende spielen auch das konkret ausgewählte Schiff, dessen Ausstattung und das darauf angebotene Urlaubserlebnis eine entscheidende Rolle. Der Wechsel von der Costa Toscana auf die erheblich ältere und kleinere Costa Pacifica kann daher nicht ohne Weiteres als gleichwertiger Ersatz angesehen werden.
Neben der kostenfreien Stornierung und Rückzahlung des Reisepreises kommen grundsätzlich auch weitere Schadensersatzansprüche in Betracht. Besonders relevant sind dabei Kosten, die Reisende im Vertrauen auf die gebuchte Kreuzfahrt bereits aufgewendet haben und die trotz der Absage nicht mehr zurückerstattet werden. Das können beispielsweise Stornokosten für separat gebuchte Flüge, Bahnfahrten oder Hotelübernachtungen zur An- und Abreise sein. Auch andere nutzlos gewordene Aufwendungen können grundsätzlich berücksichtigt werden.
Je nach den konkreten Umständen kann darüber hinaus auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen. Welche Ansprüche Reisende zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises geltend machen können, sollte daher im Einzelfall geprüft werden. Auf unserer Infoseite zum Thema Kreuzfahrtabsagen erhalten Sie weitere hilfreiche Informationen.
Wir raten Ihnen: Akzeptieren Sie die automatische Umbuchung auf die Costa Pacifica nicht vorschnell, wenn die angebotene Ersatzreise für Sie nicht in Betracht kommt. Auch wenn Costa in seiner Mitteilung offenbar keine kostenfreie Stornierung ausdrücklich anbietet, bedeutet dies nicht, dass Sie an die Ersatzreise gebunden sind. Zudem kommen für Betroffene grundsätzlich weitere Ansprüche in Betracht. Als Spezialkanzlei im Reiserecht prüfen wir Ihren Fall individuell und geben Ihnen gerne eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung. Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Costa benötigen, stehen wir an Ihrer Seite.