Costa: Absage aller Orientkreuzfahrten Winter 2025/26

von Redaktion

Kreuzfahrt Absage

Nun auch bei Costa: Absagen aller Orientkreuzfahrten 2025/26!

Nun auch bei Costa: Absagen aller Orientkreuzfahrten 2025/26!

 

Nach AIDA folgt nun auch Costa Cruises: Die Reederei hat angekündigt, sämtliche geplanten Orient-Kreuzfahrten mit der Costa Toscana für die Wintersaison 2025/26 abzusagen. Für viele Reisende, die sich bereits auf ihren Urlaub u.a. in den Vereinigten Arabischen Emiraten gefreut hatten, ist das eine herbe Enttäuschung, viele dürften mit dieser Absage nicht mehr gerechnet haben.

 

Warum werden alle Reisen abgesagt?

Wie auch AIDA begründet Costa Kreuzfahrten die Reiseabsagen mit der „ungewissen Situation im Nahen Osten“. Obwohl für viele Zielgebiete aktuell keine offizielle Reisewarnung besteht, hat sich die Reederei dennoch entschieden, die Costa Toscana ab Mitte November 2025 nicht wie geplant im Orient einzusetzen. Stattdessen wird das Schiff künftig im westlichen Mittelmeer unterwegs sein, mit Zielen in Südeuropa und Nordafrika. Die späte Absage wenige Monate vor Reisebeginn bringt viele Urlauber in organisatorische Schwierigkeiten, vor allem wenn sie dennoch in den wohlverdienten Urlaub fahren möchten.

 

Was für Rechte habe ich als Betroffener?

Costa Kreuzfahrten bietet Reisenden statt einer Rückzahlung Neubuchungen mit Reiseguthaben an. Von diesem Angebot sollten sich die Betroffenen aber nicht täuschen lassen, denn bei kurzfristigen Reiseabsagen könnten sie umfassendere gesetzliche Ansprüche haben.

Unseres Erachtens fehlt es für die Absage an einer Rechtsgrundlage, grundsätzlich bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und entgangene Urlaubsfreude.

Auf unserer Seite zu Kreuzfahrtrechten erfahren Sie mehr über Ihre Ansprüche. Viele Reisende wissen schlicht nicht, dass Ihnen oftmals mehr zusteht, als die Reiseveranstalter vorgeben. Wir raten Ihnen, alle entstandenen Kosten (z.B. Stornokosten für stornierte Flüge) zu prüfen. Neben der vollständigen Rückzahlung könnten insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen zusätzlich entstandener Kosten bestehen (z.B. Stornokosten für Flugtickets) und auch ein Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen. Prüfen Sie deshalb alle Ansprüche, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben!

 

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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