AIDAperla: Unfall in Le Havre – Welche Rechte haben betroffene Reisende?

von Matzek Anwaltskanzlei

KI-generiertes Bild: Routenänderung bei AIDAperla
KI-generiertes Bild: Routenänderung bei AIDAperla

AIDAperla: Unfall in Le Havre – Welche Rechte haben betroffene Reisende?

Beunruhigende Szenen der AIDAperla in Le Havre sorgten Anfang September nicht nur für Schreckmomente an Bord, sondern auch für Beeinträchtigungen der weiteren Kreuzfahrt. Am 8. September löste sich das Kreuzfahrtschiff bei stürmischem Wetter von seinem Liegeplatz und trieb im Hafen, bevor es zu einem Kontakt mit dem Pier kam, bei welchem das Schiff beschädigt wurde.
Der Vorfall hatte erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Kreuzfahrt. Die ursprünglich vorgesehenen Hafenaufenthalte in Zeebrügge und Rotterdam entfielen vollständig, die AIDAperla blieb stattdessen mehrere Tage in Le Havre und kehrte schließlich verspätet nach Hamburg zurück.

 

Welche Ansprüche haben betroffene Reisende?

Fallen bei einer Kreuzfahrt gebuchte Häfen aus oder wird die Reiseroute erheblich geändert, liegt grundsätzlich ein Reisemangel vor. Betroffene Reisende können daher eine Minderung des Reisepreises verlangen. Für diesen Minderungsanspruch ist nicht entscheidend, ob der Reiseveranstalter die Ursache für die Änderung verschuldet hat. Auch der Hinweis auf schlechte Wetterbedingungen schließt eine Reisepreisminderung daher nicht aus.
AIDA hat betroffenen Reisenden unseren Informationen nach bereits eine Erstattung von 25 Prozent des Reisepreises angeboten. Ob diese 25 Prozent angesichts des Ausfalls von Zeebrügge und Rotterdam, der mehrtägigen Liegezeit in Le Havre und der verspäteten Rückkehr tatsächlich ausreichend sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Darüber hinaus können aber auch weitere Ansprüche bestehen. Mussten Reisende beispielsweise wegen der verspäteten Rückkehr bereits gebuchte Zug- oder Flugverbindungen verfallen lassen oder entstanden zusätzliche Taxi-, Bahn- oder Übernachtungskosten, können grundsätzlich Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Erforderlich dafür ist, dass der Reiseveranstalter den Grund für die eingetretene Störung zu verschulden hat. Hier gilt also zu prüfen, ob das Lösen des Schiffes tatsächlich nur dem Wetter geschuldet ist oder ob andere Umstände dazu beigetragen haben. In diesem Fall könnte zudem eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu prüfen sein.

 

Sind auch Sie von der AIDAperla-Reise betroffen?

Wir empfehlen betroffenen Reisenden, ihre Ansprüche geltend zu machen und Erstattungen oder Reisegutscheine nicht vorschnell als abschließende Entschädigung zu akzeptieren. Je nach individuellem Reiseverlauf können weitergehende Ansprüche auf Reisepreisminderung, Schadensersatz und gegebenenfalls eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehen. Hier haben wir hilfreiche Informationen zur Rechtslage bei Routenänderungen auf Kreuzfahrten zusammengefasst.
Als Spezialkanzlei mit langjähriger Erfahrung im Reiserecht prüfen wir gerne, welche Ansprüche Ihnen aufgrund der beeinträchtigten AIDAperla-Reise zustehen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber AIDA.

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