von Redaktion
Kurz vor Reisebeginn erhielten diejenigen, die sich eigentlich Ende Januar mit der Anthem of the Seas auf eine Südpazifik-Kreuzfahrt begeben wollten, sehr schlechte Neuigkeiten: Aufgrund technischer Probleme am Schiff sagte der Reiseveranstalter Royal Carribean International die Kreuzfahrt ab, sodass Reisende nur noch wenige Tage Zeit hatten, um einen Alternativurlaub zu buchen. Die technischen Probleme wurden während der vorherigen Kreuzfahrt festgestellt, die in der Folge auch verspätet beendet wurde. Nach aktuellen Informationen sollen die folgenden Kreuzfahrten am dem 06.02.2026 jedoch wieder stattfinden können.
Dass technische Probleme an Schiffen immer wieder auftauchen können, liegt auf der Hand. Es ist jedoch die Aufgabe der Reiseveranstalter, sicherzustellen, dass das Schiff am Reisetermin einsatzfähig ist. Durch regelmäßige Kontrollen und Wartungen sollten sich solche Vorkommnisse vermeiden lassen. Deshalb gilt: Natürlich müssen Reiseveranstalter dafür einstehen, wenn das Schiff nicht einsatzbereit ist. Konkret könnten Reisende Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises, Schadensersatz sowie Entschädigung (Ausgleich) wegen entgangener Urlaubsfreuden haben. Die genaue Höhe der Ansprüche hängt vom konkreten Einzelfall ab, genaueres dazu finden Sie auf unserer Infoseite.
Wenn auch Sie von der Reiseabsage betroffen sind, raten wir Ihnen, nicht vorschnell auf Angebote mit Gutscheinlösungen einzugehen. Reedereien versuchen mit diesen, höhere Entschädigungszahlungen zu umgehen. Prüfen Sie sorgfältig jegliche Ansprüche, gerade bei so kurzfristigen Reiseabsagen können oftmals weitaus höhere Stornokosten etc. verbleiben. Mit Gutscheinen und Reiseguthaben müssen Sie sich nicht zufriedengeben! Informieren Sie sich also umfassend über Ihre Rechte, mit unserer kostenlose Ersteinschätzung stehen wir Ihnen dabei als Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung im Reiserecht gerne zur Seite.