AIDA Cruises storniert Reisen der AIDAdiva

Grund für die Stornierung

 

AIDA Cruises hat alle Reisen der AIDAdiva im Frühjahr 2025 abgesagt. Grund dafür ist ein bevorstehender Werftaufenthalt, der Transfers erforderlich macht. Betroffen sind alle Fahrten im Zeitraum vom 31. Januar 2025 bis zum 16. März 2025.

 

Folgende Kreuzfahrten sind von den Absagen betroffen

 

AIDAdiva: 9 Tage Spanien und Lissabon am 31.01.2025 und 21.02.2025

Alternative: 9 Tage Spanien mit Lissabon am 10.01.2025

AIDAdiva: 12 Tage Spanien, Portugal und Kanaren am 09.02.2025

Alternative: 12 Tage Spanien, Portugal und Kanaren am 17.11.2024, 08.12.2024 oder 29.12.2024

AIDAdiva: 7 Tage Italien und Spanien am 02.03.2025

Alternative: 7 Tage Italien und Malta am 23.03.2025 oder 30.03.2025

AIDAdiva: 7 Tage Italien und Malta am 09.03.2025 und 16.03.2025

Alternative: 7 Tage Italien und Malta am 23.03.2025 oder 30.03.2025

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei im Erstgespräch

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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