Frankfurter Tabelle

🏛️Würzburger Tabelle

Reisemängel bei Kreuzfahrten richtig geltend machen

Wer eine Kreuzfahrt bucht, erwartet Erholung auf hoher See. Doch was passiert, wenn die Route geändert wird oder die Kabine nicht der Beschreibung entspricht? Während bei klassischen Pauschalreisen meist die Frankfurter Tabelle herangezogen wird, ist für Schiffsreisen die Würzburger Tabelle das maßgebliche Referenzwerk für Minderungsansprüche.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Würzburger Tabelle funktioniert und worauf Kreuzfahrer bei Reisemängeln achten müssen.

 

Was ist die Würzburger Tabelle?

Die Würzburger Tabelle (entwickelt von Rechtsanwalt Kay P. Rodegra) ist eine spezifische Sammlung von Gerichtsurteilen zum Kreuzfahrtrecht. Im Gegensatz zur Frankfurter Tabelle berücksichtigt sie die besonderen Gegebenheiten an Bord eines Schiffes – etwa die Tatsache, dass man bei Mängeln nicht einfach das Hotel wechseln oder an einen öffentlichen Strand ausweichen kann.

Ihr Recht im Urlaub: Die Frankfurter Tabelle

Würzburger Tabelle vs. Frankfurter Tabelle: Die Unterschiede

Die Würzburger Tabelle setzt oft höhere Minderungsquoten an, da ein Schiff eine geschlossene Einheit bildet. Hier sind die wichtigsten Kategorien im Überblick:

1. Routenänderungen und Hafenausfälle

Der häufigste Streitpunkt bei Kreuzfahrten ist die Änderung der Reiseroute. Die Würzburger Tabelle sieht hier klare Regelungen vor:

  • Ausfall eines Hafens: Fällt ein Hafen ersatzlos weg, rechtfertigt dies oft eine Minderung von 30 % bis 50 % des anteiligen Tagesreisepreises.
  • Ersatzhafen: Wird ein attraktiver Hafen gegen einen weniger attraktiven "Industriehafen" getauscht, kann laut Würzburger Tabelle dennoch ein Minderungsanspruch bestehen.
  • Seetag statt Landgang: Wird die Zeit an Land massiv verkürzt, ist dies ein Reisemangel.

2. Mängel an der Kabine

Die Kabine ist auf See der einzige private Rückzugsort. Daher wertet die Würzburger Tabelle Kabinenmängel oft strenger als Hotelzimmer-Mängel:

  • Fehlender Balkon: Wurde eine Balkonkabine gebucht, aber nur eine Außenkabine mit Fenster bereitgestellt, liegt die Minderung laut Würzburger Tabelle oft bei 20 % bis 30 %.
  • Lärm und Vibrationen: Während Motorengeräusche in gewissem Maße schiffstypisch sind, rechtfertigt extremer Lärm (z. B. durch Baustellen an Bord oder defekte Klimaanlagen) eine Preisminderung.

3. Ausfall von Bordeinrichtungen

Auf einem Kreuzfahrtschiff sind Pool, Wellnessbereich und Theater Teil des Gesamterlebnisses.

  • Pool defekt: Da kein öffentlicher Strand erreichbar ist, ermöglicht die Würzburger Tabelle hier Minderungen von 10 % bis 20 %.
  • Entertainment: Fällt das angekündigte Showprogramm komplett aus, kann dies den Reisewert mindern.Berechnung der Minderung nach der Würzburger Tabelle

 

Ihr Recht im Urlaub: Die Würzburger Tabelle

Berechnung der Minderung nach der Würzburger Tabelle

Ein entscheidender Punkt bei der Anwendung der Würzburger Tabelle ist die Berechnungsgrundlage. In der Regel wird die Minderung auf Basis des Tagesreisepreises berechnet, wenn nur einzelne Tage betroffen sind. Bei gravierenden Mängeln, die die gesamte Kreuzfahrt beeinträchtigen (z. B. Totalausfall der Sanitäreinrichtungen), bildet der Gesamtreisepreis die Basis.

Tipp: Dokumentieren Sie Mängel sofort an Bord beim Guest Relation Manager und lassen Sie sich die Beschwerde schriftlich bestätigen. Dies ist die Voraussetzung, um Ansprüche nach der Würzburger Tabelle erfolgreich durchzusetzen.

Fazit: Ihr Recht bei Kreuzfahrtmängeln

Die Würzburger Tabelle ist ein unverzichtbares Werkzeug für Passagiere, um auf Augenhöhe mit Reedereien zu verhandeln. Sie spiegelt die Realität auf den Weltmeeren besser wider als jede allgemeine Reisemängeltabelle.

 

Checkliste: Mängelanzeige an Bord

Wenn Sie während der Kreuzfahrt einen Mangel feststellen, gehen Sie nach dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung vor, um Ihre Ansprüche zu sichern:

1. Sofortige Meldung: Gehen Sie umgehend zur Rezeption oder zum Guest Relation Manager. Ein Mangel muss sofort angezeigt werden, damit die Reederei die Chance zur Abhilfe hat.

2. Abhilfeverlangen: Fordern Sie konkret die Behebung des Mangels (z. B. Reparatur der Klimaanlage oder Kabinenwechsel). Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist (z. B. „bis heute Abend“).

3. Beweise sichern:

  • Fotos/Videos: Dokumentieren Sie optische Mängel oder filmen Sie bei Lärmbelästigung (Tonaufnahme).
  • Zeugen: Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Mitreisenden, die den Mangel bestätigen können.
  • Routenvergleich: Dokumentieren Sie bei Routenänderungen die Abweichung zum ursprünglichen Katalog-Fahrplan (z. B. durch Screenshots der Bord-App).

4. Mängelprotokoll: Bestehen Sie auf ein schriftliches Protokoll Ihrer Beschwerde. Lassen Sie sich den Empfang der Mängelanzeige vom Bordpersonal quittieren.

  • Wichtig: Unterschreiben Sie keine Dokumente, in denen Sie pauschal auf weitere Ansprüche verzichten (z. B. bei Erhalt eines kleinen Bordguthabens als „Trostpflaster“).

5. Ansprüche geltend machen: Nach der Rückkehr sollten Sie Ihre Forderungen unter Bezugnahme auf die Würzburger Tabelle innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.

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