Die Arbeiten an der MSC Opera verzögern sich, weshalb die Kreuzfahrt in die Karibik abgesagt wurde.
Kanaren
Die Arbeiten an der MSC Opera verzögern sich, weshalb die Kreuzfahrt in die Karibik, die am 29.10.2026 in Civitavecchia starten sollte, nun von MSC Cruises abgesagt wurde. Nach aktuellem Stand ist die Inbetriebnahme in La Romana am 16.11.2026 geplant.
Für Betroffene kommen hier grundsätzlich mehrere Ansprüche in Betracht. Zunächst muss bei der Absage einer Reise der Reisepreis erstattet werden. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden in Betracht. Für diese beiden Ansprüche ist es aber erforderlich, dass der Reiseveranstalter den Umstand, der zur Absage der Reise geführt hat, zu verantworten hat. Dabei gilt, dass die Reparatur und Wartung des Schiffes natürlich eine der zentralen Aufgaben des Veranstalters ist. Der Anspruch auf Schadensersatz erfasst alle zusätzlichen Kosten, die den Betroffenen aufgrund der Reiseabsage verblieben sind, beispielsweise Stornokosten für Zug und Hotel. Der Anspruch auf Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden bemisst sich danach, wie kurzfristig die Reise abgesagt wurde. Je kurzfristiger, desto höher fällt der Anspruch aus. Es sind also auch Fälle denkbar, in denen die Summe aller Ansprüche weit über den ursprünglich gezahlten Reisepreis hinausgeht.
Sind auch Sie betroffen? Dann haben Sie die Möglichkeit, von unserer Expertise in diesem Fall zu profitieren. Füllen Sie unten den Kontaktbogen mit den Details Ihres Falls aus und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, in der wir individuell beurteilen, welche Ansprüche bestehen.
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