Mein Schiff 3 kollidiert mit Containerschiff in Bremerhaven und kann Kanarenkreuzfahrt vorerst nicht starten.
Kanaren
Angesichts des Sturmtiefs Luise herrschten starke Winde, als sich die Mein Schiff 3 auf ihren Weg machte, um die Kanarenkreuzfahrt zu starten. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Containerschiff, das stark beschädigt wurde. Da es aber auch bei der Mein Schiff 3 zu Schäden kam und insbesondere die Rettungsboote teilweise zerstört wurden, muss das Schiff nun in eine Werft, um die Schäden zu begutachten und reparieren. Die geplante dreiwöchige Kanarenkreuzfahrt kann nicht stattfinden.
Für Betroffene kommen hier grundsätzlich mehrere Ansprüche in Betracht. Zunächst muss beim Abbruch einer Reise der Reisepreis anteilig erstattet werden, ganz unabhängig vom Verschulden. Anders ist die Rechtslage hingegen beim Schadensersatz und der Entschädigung (Ausgleich) wegen entgangener Urlaubsfreuden: Für diese Ansprüche bedarf es eines Verschuldens seitens der Reiseveranstalter für den Umstand, der zur Routenänderung führt. Bei unwetterbedingten Änderungen ist dies in der Regel nicht der Fall. Allerdings muss geprüft werden, inwieweit der Versuch der Ausschiffung aus dem Hafen bei der aktuellen Wetterlage überhaupt sicher war oder ob nicht abgewartet werden musste, bis sich der Wind abschwächte. Würde sich hier herausstellen, dass die Ausschiffungsprobleme absehbar waren, wären für Reisende grundsätzlich auch Ansprüche denkbar, die über eine Minderung hinausgehen, insbesondere der Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden in erheblicher Höhe sowie Schadensersatz für etwaige verbliebene Schäden.
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