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Was ist passiert?

Streiks bei der Lufthansa sorgen für zahlreiche Stornierungen, auch Pauschalreisen sind betroffen.

Reise

Insbesondere Pauschalreisen

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Lufthansa - Streik

Streiks bei der Lufthansa

Technische Probleme am Schiff sorgen für Reiseabbruch bei der Vasco da Gama

Im April kam es wieder einmal zu Streiks bei der Lufthansa, wodurch zahlreiche Flüge ausfallen mussten und insbesondere auch Pauschalreisende betroffen waren. Vom 13.04. bis zum 17.04. hatte dies Auswirkungen auf hunderte von Flügen der Airline.

 

Welche Rechte haben die Pauschaleisenden?

Kommt es aufgrund eines internen Streiks bei der Airline zu Flugstornierungen, stehen den Reisenden Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union zu, für welche die Airline aufkommen muss. Auf unserer Infoseite zu Fluggastrechten finden Sie weitere Informationen zu diesen Ansprüchen. Darüber hinaus können aber Ansprüche für Pauschalreisende gegen den Reiseveranstalter bestehen. Sind An- und Abreise teil der gebuchten Reiseleistung, so muss sich der Reiseveranstalter um die Ersatzbeförderung kümmern, was gerade in Situationen von massenhaften Flugstornierungen sehr relevant ist, da Alternativen oft begrenzt sind. Darüber hinaus kann aber der Reisepreis auch gemindert werden, soweit es zu einer erheblichen Verspätung der An- oder Abreise kommt. Hierbei ist es nicht relevant, dass den Reiseveranstalter kein Verschulden am Streik trifft, da die Minderung im Gesetz vorgesehen ist und gerade kein Verschulden des Reiseveranstalters verlangt. Weitere Details finden Sie auf unserer Infoseite Pauschalreise.

Lassen Sie sich also nicht von falschen Ausreden täuschen, weder kann sich die Airline auf "höhere Gewalt" berufen, wenn ein interner Streik zu Flugabsagen führt, noch kommt es für eine Reisepreisminderung auf ein Verschulden des Reiseveranstalters an! Wir unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im Reiserecht und bieten Ihnen auch gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an.

Sind auch Sie betroffen? Dann haben Sie die Möglichkeit, von unserer Expertise in diesem Fall zu profitieren. Füllen Sie unten den Kontaktbogen mit den Details Ihres Falls aus und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, in der wir individuell beurteilen, welche Ansprüche bestehen.

Deshalb profitieren Sie von einer Zusammenarbeit mit uns:

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