von Redaktion
Nachdem es vor einigen Wochen vor allem Reisende mit der Karibik als Urlaubsziel traf, stehen nun solche vor einer schweren Entscheidung, die sich auf dem Weg in Richtung Sri Lanka, Thailand, Indonesien oder Malaysia machen wollten. Ein Zyklon namens „Ditwah“ hat dort kürzlich Sri Lanka getroffen und für schwere Verwüstungen gesorgt, aber auch in anderen südostasiatischen Ländern kam es zu heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen. Wer eine Kreuzfahrt oder Pauschalreise beispielsweise in einem Resort oder Club in einem der betroffenen Länder gebucht hat, wird sich nun die Frage stellen, inwieweit der gewünschte Traumurlaub noch stattfinden kann und welche Möglichkeiten zur Reiseabsage (Stornierung) ohne Stornogebühren es jetzt gibt.
Soweit sich Reisende nun angesichts dieser Umstände kurzfristig für eine Stornierung ihrer Pauschalreise entscheiden, verlangen Reiseveranstalter in der Regel erhebliche Stornogebühren. Diese sind durch das Gesetz gestattet, jedoch nur dann, wenn Reisende nicht aufgrund von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Reiseort stornieren. Die Verwüstung des Urlaubsortes durch Wirbelstürme, Erdrutsche und Überschwemmungen stellt natürlich solche außergewöhnlichen Umstände dar und Reiseveranstalter können nicht erwarten, dass Sie in einer solchen Situation Ihren Urlaub verbringen. Das bedeutet: Wenn Ihr Urlaub von Extremwetter und Verwüstung betroffen ist, können Sie Ihre Reise stornieren und sind nicht dazu verpflichtet, Stornokosten zu zahlen, sondern haben ein Recht auf Rückzahlung des Reisepreises! Mehr zum Thema Reiserechte bei Pauschalreisen erfahren Sie hier.
Prüfen Sie zunächst bestmöglich, ob auch das konkrete Reisegebiet Ihres Ziellandes von den Ereignissen betroffen ist. Informationen dazu erhalten Sie u.a. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes und den gängigen Nachrichtenportalen. Wenn dies der Fall ist und Sie sich zu einer Stornierung der Reise entscheiden, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die Rückzahlung des gesamten Reisepreises verlangen.
Achtung: Lassen Sie sich vom Reiseveranstalter nicht mit Gutscheinen oder Hinweisen auf Stornopauschalen in den AGBs abwimmeln! Als Spezialkanzlei für Reiserecht haben wir seit vielen Jahren Erfahrung mit Reiseveranstaltern, die Reisenden in solchen Situationen ihre Rechte verwehren wollen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Problemen und nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz, um an Ihr Recht und Geld zu kommen!