von Redaktion
Infolge des verheerenden Hurrikans Melissa, der Jamaika mit ganzer Kraft verwüstet hat, gab TUI Cruises nun bekannt, eine starke Routenanpassung der „Best of Mittelamerika“-Kreuzfahrt mit der Mein Schiff 1 vorzunehmen. Zwar gibt die Wetterlage nun nach dem Ende des Hurrikans keinen Anlass mehr dazu, die Route zu ändern, jedoch entschied man sich seitens des Reiseveranstalters TUI angesichts der weiterhin sichtbaren und spürbaren Auswirkungen auf die Infrastruktur vor Ort trotzdem dazu, die Route zu ändern. Nun werden beide Anläufe in Jamaika entfallen und auch der dort vorgesehene Gästewechsel wird verlegt. Stattdessen werden nun mehr Tage als vorgesehen in der Dominikanischen Republik verbracht und dort die Halbinsel Samaná angesteuert. Durch dieses unplanmäßige Ziel erhöht sich dann aber auch noch die Distanz zum folgenden geplanten Hafen in Cozumel (Mexiko), der nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann und ebenso entfällt. Erst ab Costa Maya (Mexiko) wird die Reise dann wie geplant fortgesetzt.
Kommt es auf einer Kreuzfahrt zu einer Routenänderung, haben Reisende generell einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises und können somit anteilig den bereits entrichteten Preis zurückverlangen. Auch wenn Reedereien immer wieder vorbringen, dass Sie die Routenanpassung aus Sicherheitsgründen vornehmen und es außerhalb ihres Einflussbereiches liegt, ist die Rechtslage klar: Auf ein Verschulden der Gründe für die Routenänderung kommt es nicht an, denn die tatsächlich durchgeführte Reise ist eine andere als die, die Reisende gebucht haben. Sollte es hingegen bei Kreuzfahrten zu Mängeln gekommen sein, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat, könnten diesbezüglich auch Ansprüche auf Schadensersatz und Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen.
Um mehr über Ihre Rechte bei Routenänderungen und beispielsweise die Höhe der Minderung zu erfahren, lesen Sie gerne mehr auf unserer Infoseite rund um das Thema Routenänderungen bei Kreuzfahrten.
Achten Sie als Betroffene auf die Durchsetzung Ihrer Rechte! Reiseveranstalter versuchen immer wieder, ihre Pflichten zu umgehen und Ansprüche von Reisenden zu missachten, indem durch Gutscheinlösungen oder Bordguthaben Kulanz vorgespielt wird. Prüfen Sie sorgfältig Ihre Ansprüche und geben Sie sich nicht mit diesen Ablenkungsmanövern zufrieden! Wenn Sie Hilfe in der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, stehen wir als spezialisierte Anwaltskanzlei im Reiserecht an Ihrer Seite, wir setzen uns seit Jahren für die Ansprüche von Reisenden ein.