von Matzek Anwaltskanzlei
Wie sollten Betroffene nun vorgehen?
Celebrity Cruises bietet den Reisenden neben der Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein Guthaben für zukünftige Reisen und Erstattungen für Flüge und Unterkünfte an. Reisende sollten sich hiervon aber nicht täuschen lassen: Diese Erstattungen sind auf unterschiedliche Beträge begrenzt, wobei der tatsächliche Schaden bei den meisten Reisenden wohl größer ausfallen dürfte. Deshalb sollten alle Betroffenen prüfen, wie hoch der Schaden ist, den sie erlitten haben und ob ein Reisegutschein überhaupt nützlich ist.
Welche Ansprüche habe ich?
Zwar lassen sich technische Defekte nie komplett ausschließen, jedoch ist es in der Verantwortung des Veranstalters, das Schiff angemessen zu warten und dementsprechend für solche Schäden aufzukommen, die entstehen, wenn es zu Störungen von Reisen kommt. Selbstverständlich muss also der gesamte bereits gezahlte Reisepreis umgehend zurückgezahlt werden. Für viele Gäste dürften aber auch darüber hinaus noch erhebliche weitere Kosten entstanden sein, die von dem Angebot des Reiseveranstalters nicht gedeckt sind, insbesondere Flug- und Unterbringungskosten. In Betracht kommen deshalb auch Schadensersatzansprüche für zusätzlich entstandene Kosten in der vollen Höhe. Zudem kann auch ein Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen, für welchen Betroffene im Übrigen keine Guthabenlösung akzeptieren müssen.