MS Bolero Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt

von Redaktion

Kreuzfahrt Absage

MS Bolero: Nicko Cruises sagt Kreuzfahrt wegen Getriebeschaden ab

MS Bolero: Nicko Cruises sagt Kreuzfahrt wegen Getriebeschaden ab

 

Nur zwei Tage bevor die Reisenden am 25. August Ihre Reise „Kulturschätze der Donau“ mit Abfahrt aus Passau antreten wollten, kam die bittere Nachricht seitens Nicko Cruises, dass diese Reise nun nicht mehr stattfinden kann. Geplant war, mit der MS Bolero unter anderem in Wien und Budapest anzulegen, doch die Urlaubsträume der Reisenden wurden kurzfristig zerstört. Laut Nicko Cruises wurde ein Getriebeschaden festgestellt, weshalb die Reise nicht mehr durchgeführt werden konnte. Reisende berichten zudem davon, dass Umbuchungen so schnell nicht mehr möglich waren, da Alternativangebote bereits ausgebucht waren.

 

Was haben kurzfristige Reiseabsagen für Folgen?

Solch kurzfristige Reiseabsagen sind nicht nur emotional sehr enttäuschend, sondern zerstören oftmals Urlaubspläne. Kurzfristige Umbuchungen sind oftmals mangels verfügbarer Kapazitäten nicht mehr möglich sind oder sie sind mit dem eigenen Zeitplan nicht kompatibel, schließlich haben sich die Urlauber auf bestimmte Reisedaten eingestellt und dementsprechend vorbereitet. Darüber hinaus können aber natürlich auch weitere Kosten entstehen, wenn für Tickets oder Übernachtungen der geplanten An- und Abreise Stornokosten verbleiben. Zwar lassen sich kurzfristige Absagen nie ganz vermeiden, jedoch müssen Reiseveranstalter dann auch die Konsequenzen tragen.

 

Sollte ich mich mit der Rückzahlung des Reisepreises zufriedengeben?

Dazu gehört, dass Reisende den entrichteten Reisepreis zurückerhalten. Darüber hinaus können auch noch Schadensersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen. Dass das Schiff technisch nicht einsatzbereit ist, ändert nichts an der Verantwortung des Veranstalters für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Schiffes. Reisende sollten sich deshalb weder vorschnell mit der Rückzahlung des Reisepreises noch mit kleinen Rabatten bei Neubuchungen abfinden.

Reisende, die von dieser Absage betroffen sind, haben einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises und könnten auch einen Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden sowie Schadensersatz haben. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um Ihre Ansprüche konkret zu bestimmen und gegebenenfalls durchzusetzen!

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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