von Redaktion
Dass die Weltklimakonferenz COP30 in Belém in Brasilien die Reisepläne tausender Menschen zerstören würde, hat wohl kaum jemand erwartet. Da die Hotelkapazitäten vor Ort den hohen Andrang im Zuge der Konferenz nicht bewältigen konnten, wurde unter anderem die Costa Diadema als ein Hotelschiff gechartert. Die Folge: Sämtliche Kreuzfahrten mit der ohnehin für die Wintersaison in Brasilien stationierte Costa Diadema im Zeitraum vom 18.10. bis 28.11.2025 wurden abgesagt. Reisende fühlen sich vor den Kopf gestoßen, weil Costa Crociere nur wenige Monate vor Reisebeginn offensichtlich für einen lukrativeren Deal ihre Urlaubspläne entlang der brasilianischen Küste durchkreuzt.
Nein. Das Chartern des Schiffes als Hotelschiff muss von den Betroffenen natürlich nicht einfach als Grund der Reiseabsage hingenommen werden. Ihnen stehen in einem solchen Fall klare gesetzliche Ansprüche zur Seite. Dazu gehören neben der Rückzahlung des gesamten Reisepreises möglicherweise auch Schadensersatzansprüche und der Entschädigungsanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden. Die Betroffenen sollten also alle Ihre verbliebenden Schäden und weitere Ansprüche prüfen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ansprüchen gegen Reiseveranstalter im Falle einer Absage der Kreuzfahrt.
Wir prüfen Ihren Fall
Lassen Sie sich nicht mit Umbuchungen abspeisen, sondern machen Sie all Ihre Rechte geltend. Als auf Reiserecht spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls zu erhalten. Sollten Sie dann Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen, unterstützen wir Sie gerne dabei, ganz unkompliziert und bundesweit.