Kurzfristige Routenabsage der Flusskreuzfahrt mit A-ROSA DONNA

von Matzek Anwaltskanzlei

Kreuzfahrt Absage

Kurzfristige Absage der Flusskreuzfahrt mit A-ROSA DONNA
Bild der A-ROSA Donna mit KI erzeugt.

Reise erst verschoben, dann ganz abgesagt: Technischer Defekt auf der Celebrity Beyond

 

Es fehlte nur noch rund eine Woche, bis viele Reisende mit der A-ROSA DONNA ihre Flusskreuzfahrt auf der Donau starten sollten. Stattdessen wurden die Pläne des erholsamen Sommerurlaubs an Bord zerstört, als A-ROSA die Gäste darüber informierte, dass ihre Kreuzfahrt vom 17.07.2025 bis 24.07.2025 zwischen Passau und Budapest aufgrund technischer Probleme abgesagt wird. Nun wird das Schiff für die Woche für Reparaturarbeiten in einer Werft liegen, statt auf Erkundungstour zu gehen.

 

Was passiert nun?

A-ROSA bietet den Gästen Umbuchungen auf alternative Reisen an. Dass so kurzfristig aber kaum jemand auf alternative Termine ausweichen kann, ist aber offensichtlich. Dazu kommt, dass sich die Reisenden bereits um Ihre Anreise zum Schiff gekümmert haben und nun mit zusätzlichen Kosten konfrontiert sein könnten. Natürlich lassen sich technische Defekte nicht immer vermeiden, jedoch liegt es im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, die Schiffe ordnungsgemäß zu warten und den einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Ist das nicht der Fall, muss der Reiseveranstalter dafür und für daraus entstehende Schäden einstehen.

 

Welche Ansprüche haben die Reisenden?

Wenn auch Sie von der kurzfristigen Reiseabsage betroffen sind, sollten Sie unbedingt Ihre Ansprüche prüfen und geltend machen. Natürlich sind Reiseveranstalter im Falle einer Reiseabsage dazu verpflichtet, den bereits gezahlten Reisepreis umgehend zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie aber nicht außer Acht lassen, dass weitere Ansprüche bestehen könnten. So kommen aufgrund der Absage Schadensersatzansprüche für verbliebene Stornokosten o.ä. in Betracht, aber auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden.

 

Reisende sollten Ihre Ansprüche prüfen und gegenüber A-ROSA geltend machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung darüber, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

Zurück zur Newsübersicht