von Redaktion
Auf der derzeitigen Kreuzfahrt der AIDAmar wurde aufgrund stürmischer Wetterbedingungen der geplante Anlauf des Hafens von Visby am 11. August 2024 abgesagt. Stattdessen erreichte die AIDAmar bereits am Sonntag, einen Tag früher als geplant den Hafen von Riga, wo den Gästen ein Overnight-Aufenthalt ermöglicht wurde.
Ursprünglicher Reiseverlauf der AIDAmar vom 9. bis 19. August 2024:
Warnemünde – Seetag – Visby – Riga – Tallinn – Helsinki – Stockholm – Stockholm – Danzig – Ronne/Bornholm – Warnemünde
Angepasster Reiseverlauf der AIDAmar vom 9. bis 19. August 2024:
Warnemünde – Seetag – Riga – Riga – Tallinn – Helsinki – Stockholm – Danzig – Ronne/Bornholm – Warnemünde
Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welche Ansprüche den Passagieren aufgrund dieser Routenänderung zustehen. Nach deutschem Reiserecht können Änderungen der Reiseroute, die durch unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände wie schlechtes Wetter verursacht werden, zulässig sein, ohne dass den Reisenden automatisch ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung zusteht. Entscheidend ist jedoch, ob die Änderung den Gesamtcharakter der Reise erheblich beeinträchtigt.
Rechtliche Beratung und Unterstützung
Als Anwalt für Reiserecht stehe ich Ihnen bei konkreten Fragen zu Ihren Rechten und möglichen Ansprüchen in Bezug auf den Hafenausfall und die geänderte Route der AIDAmar gerne zur Verfügung.
Für eine individuelle Beratung und weiterführende rechtliche Unterstützung, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Reisender gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.