Absagen und Routenänderungen von Kreuzfahrten wegen Schiffsreparaturen

von Redaktion

Absagen und Routenänderungen

Absagen und Routenänderungen von Kreuzfahrten wegen Schiffsreparaturen
Kreuzfahrt auf unbestimmte Zeit: Wenn Schiffsreparaturen geplante Reisen stoppen und Gäste vor Unsicherheit stehen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Reparaturen statt Kreuzfahrten bei AIDA, MeinSchiff, etc.

Die Wartung und Modernisierung von Kreuzfahrtschiffen der Reedereien wie AIDA Cruises, TUI (Mein Schiff) und MSC Cruises sollte im Idealfall keine Auswirkungen auf gebuchte Kreuzfahrten haben. Reiseveranstalter planen deshalb in der Regel feste Zeiträume ein, in denen die Schiffe in Werften verbracht werden, um modernisiert oder repariert zu werden. So wurden aktuell beispielsweise die AIDAluna von AIDA Cruises und die Costa Smeralda in Marseille überprüft, bzw. modernisiert, während der Reisebetrieb vorübergehend unterbrochen wurde. Anschließend soll die Costa Smeralda im Winter einwöchige Kreuzfahrten im westlichen Mittelmeer aufnehmen, während die AIDAluna Reisen zu den Kanaren anbieten wird.

 

Was, wenn die Reparaturen nicht planmäßig verlaufen?

Trotz des Versuches, Reparaturen und Sicherheitskontrollen fest einzuplanen und die Reiserouten der Kreuzfahrten nicht zu beeinträchtigen, kommt es immer wieder mal dazu, dass Reparaturen später als geplant fertiggestellt werden oder Kreuzfahrtschiffe völlig unerwartet Reparaturen benötigen. Für Reisende ist dies natürlich besonders ärgerlich, weil diese Beeinträchtigungen häufig nur sehr kurzfristig bekannt werden und es somit kaum noch Möglichkeiten gibt, auf alternative Urlaubsangebote auszuweichen.

Die Rechtslage ist diesbezüglich jedenfalls eindeutig und klar zugunsten der Reisenden: Es ist allein Verantwortung des Reiseveranstalters, für die Einsatzfähigkeit der Kreuzfahrtschiffe zu sorgen. Kommt es dann also bei Anbietern wie Costa, AIDA und MeinSchiff zu unvorhergesehenen und kurzfristigen Routenänderungen von Kreuzfahrten oder sogar Absagen, muss der Reiseveranstalter hierfür einstehen. Minderung, Schadensersatz und Ausgleich (Entschädigung) wegen entgangener Urlaubsfreuden können hier je nach Einzelheiten des Falls bestehen.

Ist auch Ihre Kreuzfahrt wegen einer Reparatur geändert, verschoben, oder ganz abgesagt worden? Dann raten wir Ihnen: Prüfen Sie Ihre Ansprüche sorgfältig und lassen sich nicht mit Gutscheinen oder Reiseguthaben abspeisen! Auf unseren Infoseiten rund um das Thema Kreuzfahrten, Absagen und Routenänderungen finden Sie alle notwendigen Informationen.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

Zurück zur Newsübersicht