Absagen nach Kollisionen bei MS Elegant Lady und MS Rembrandt

von Redaktion

Reiseabbrüche und Absagen bei Flusskreuzfahrten

Absagen nach Kollisionen bei MS Elegant Lady und MS Rembrandt

Reiseabbrüche und Absagen nach Kollisionen bei MS Elegant Lady und MS Rembrandt

Flusskreuzfahrten sind beliebt für entspannte Urlaube auf dem Schiff. Doch gleich zwei Zwischenfälle haben diese Erwartung enttäuscht. Die Folge: Reiseabbrüche, abgesagte Reisen und sogar einige Verletzte.

MS Elegant Lady: Kollision mit Schleuse

Die MS Elegant Lady stieß bei St. Aldegund mit einer Schleuse zusammen. Mehrere Personen wurden verletzt und das Schiff musste geräumt werden. Zwar konnten die Reisenden dann für die Übernachtung das Schiff wieder betreten, allerdings mussten sie dann statt der erholsamen letzten Etappe an Bord per Bus nach Düsseldorf weiterreisen. Urlaubsfreude sieht anders aus.

Der Veranstalter Plantours sagte die unmittelbar folgende Reise mit dem Startdatum am 03.07.2025 ab, wobei sich viele Reisende zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich schon auf dem Weg zum Starthafen befunden haben.

MS Rembrandt: Kollision mit Brücke

Am selben Tag kam es dann auch bei der MS Rembrandt zu einem Unfall. Hier gab es eine Kollision mit einer Brücke, was ebenfalls mit verletzten Personen und einem sofortigen Reiseabbruch einherging. Ein so abruptes Ende des Urlaubes hat auch hier sicherlich niemand erwartet.

 

Welche Rechte haben Betroffene der Abbrüche und Absagen?

Die Vorfälle sind nicht nur sehr ärgerlich, weil sie für die Reisende Stress statt Urlaub bedeuten. Sie sind auch rechtlich relevant: Durch die Abbrüche und das Ausweichen auf Busse haben die Reiseveranstalter die von Ihnen gebuchte Reiseleistung nicht erfüllt. Insbesondere die Absage der folgenden Reisen kann Mehrkosten für die anreisenden Gäste bedeuten. Betroffene sollten also ihre Ansprüche prüfen, denn Sie können eine Minderung des Reisepreises und unter Umständen Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Für eine konkretere Einschätzung Ihres Falls nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

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