Flugverspätung

Ihre Rechte als Fluggast nach der Flugastrechteverordnung EU-Verordnung 261/2004 bei der Flugverspätung.

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Welche Rechte habe ich als Fluggast bei einer Flugverspätung?

In der Fluggastrechteverordnung sind sog. Ausgleichsansprüche, Ansprüche auf Unterstützungsleistungen sowie Betreuungsleistungen vorgesehen. Wenn Sie als Fluggast in der EU von einer Flugverspätung betroffen sind, die 3 Stunden oder mehr beträgt, haben Sie einen Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung pro Person; vorausgesetzt die Airline kann sich nicht aufgrund eines sog. außergewöhnlichen Umstandes entlasten. Außerdem muss die Fluggesellschaft Sie vor Ort mit kostenlosen Erfrischungen und Snacks versorgen sowie ggf. ein Hotelzimmer bereitstellen.

Wieviel Geld steht mir als Fluggast zu?

Bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden haben Fluggäste grundsätzlich Anspruch auf folgende Entschädigungsleistungen:

◦ Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €
◦ Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €
◦ Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €

Die Entschädigung ist ein pauschal festgesetzter Geldbetrag, der zwischen 250 € und 600 € pro Person liegt. Er muss ab einer Verspätung von drei Stunden an Sie ausbezahlt werden. Die Höhe dieses Geldbetrags richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Distanz Ihres Fluges. Dabei kommt es nicht darauf an, dass Sie mehr als drei Stunden am Flughafen selbst gewartet haben, sondern dass bei Ihrer Ankunft am Zielflughafen die Verspätung 3 Stunden oder mehr beträgt.

Wann muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung bezahlen?

Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung bezahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche „außergewöhnlichen Umstände“ können z.B. sein:

◦ Schlechtes Wetter
◦ Streik
◦ politische Unruhe
◦ Vögel im Triebwerk (Vogelschlag)
◦ Naturkatastrophen
◦ Pandemie

Technische Probleme gehören regelmäßig nicht dazu, d.h. es handelt sich nicht um außergewöhnliche Umstände. Die Airline kann sich auch nur dann entlasten, wenn diese Umstände tatsächlich der Grund für die Verspätung gewesen sind. Dies muss die Fluggesellschaft im Streitfall auch beweisen.

Wann erhalte ich Verpflegung
und / oder ein Hotel?

Bei folgenden Verspätungen muss die Fluggesellschaft Snacks und Getränke bereitstellen:

◦ Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: ab 2 Stunden Wartezeit
◦ Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: ab 3 Stunden Wartezeit
◦ Langstrecke über 3500 Kilometer: ab 4 Stunden Wartezeit

Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, so können Sie für getätigte Aufwendungen gesondert Schadensersatz verlangen.

Was sollte ich bei einer Flugverspätung tun?

Sofern möglich, lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie Ihre Ansprüche, sammeln Sie Beweise:

◦ Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Verspätungsanzeige
◦ Fotografieren Sie bei Verspätung die Uhrzeit bei Öffnung der Flugzeugtür
◦ Heben Sie Belege auf, z.B. für Verpflegung oder Taxi

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei …

… einer Geschäftsreise?

Auch wenn der Grund Ihres Fluges ein geschäftlicher Termin war, haben Sie selbst Anspruch auf Entschädigung und nicht Ihr Arbeitgeber. Die Entschädigung steht immer demjenigen zu, der tatsächlich geflogen ist und nicht demjenigen, der das Ticket bezahlt hat.

… einer Pauschalreise?

Ja, auch dann haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Es spielt gar keine Rolle, ob die Flüge im Rahmen einer Pauschalreise oder einzeln gebucht wurden. In allen Fällen stehen Ihnen die identischen Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung zu.

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