Kreuzfahrt Absage: Vasco da Gama von Nicko Cruises mit Maschinenschaden

Grund für den Ausfall der Vasco da Gama von Nicko Cruises im Mai 2024

 

Die Kreuzfahrt-Reederei Nicko Cruises hat die geplante Abfahrt des Schiffes „Vasco da Gama“ am 5. Mai wegen technischer Probleme mit dem Antrieb abgesagt.

Derzeit befindet sich das Schiff zur Reparatur in der Werft in Setubal, Portugal. Die Probleme wurden gegen Ende einer Weltreise bemerkt und sollen durch den Werftaufenthalt behoben werden. Allerdings ist die Reparatur aufwendiger als zunächst erwartet. Die defekte Antriebswelle muss zum Hersteller geschickt werden, und es ist unklar, wann das Ersatzteil zurückkehren wird.

Der Betrieb soll voraussichtlich am 11. Mai wieder aufgenommen werden, beginnend in Lissabon statt Valetta und mit veränderter Route, die neue Häfen einschließt und einige übliche Stopps auslässt. Die Situation bleibt jedoch ungewiss, und weitere Kreuzfahrten könnten beeinträchtigt werden, falls sich die Reparaturen weiter verzögern. Passagiere werden daher aufgefordert, auf weitere Mitteilungen von Nicko Cruises zu achten.

Aktuell werden folgende Halte entfallen und einige neue dazukommen:

Fällt weg: Calvi (Korsika), Portoferraio (Elba), Olbia (Sardinien), Salerno, Giardini Naxos (Sizilien)
Neu: Cádiz, Ajaccio (Korsika), Neapel, Messina (Sizilien)

Danach wird der reguläre Fahrplan fortgesetzt. Von der ausfallenden Kreuzfahrt betroffene Gäste können jetzt umbuchen oder stornieren. 

Ihr Anspruch

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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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