Fahrplanänderungen AIDA luna bei AIDA Cruises Sommer 2024: Rechte der Reisenden

Grund für die Änderung des Sommerfahrplans 2024 der AIDAluna mit Routenabsage und Routenänderungen

 

 AIDA Cruises hat den Sommerfahrplan 2025 für die AIDAluna überarbeitet. Bis zum Anlauf in Hamburg am 11. Mai 2025 bleibt der Fahrplan unverändert. Ab der Sommersaison starten zwei fünftägige Kreuzfahrten nach Schottland ab/bis Hamburg. Danach treten mehrere Änderungen in Kraft

Zweiwöchige Kreuzfahrt vom 11. bis 25. Mai 2025
Die ursprünglich geplante Reise auf der Route „Norwegen mit Spitzbergen und Lofoten“ wird durch die Route „Königreich Großbritannien ab Hamburg“ ersetzt. Diese Änderungen betreffen die folgenden Routenpunkte:

    Ursprüngliche Route: Hamburg, Ålesund, Åndalsnes, Longyearbyen (Spitzbergen), Honningsvag (Nordkap), Tromsø, Leknes (Lofoten), Bergen, Hamburg
    Neue Route: Hamburg, Isle of Portland, Falmouth, Fishguard, Liverpool, Belfast, Greenock (Glasgow), Portree (Isle of Skye), Stornoway (Isle of Lewis and Harris), Kirkwall (Orkney Inseln), Invergordon, Hamburg
    Für die betroffenen Reisenden stellt sich die Frage, welche Rechte sie haben. Gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie haben Reisende bei erheblichen Änderungen des Reiseprogramms das Recht, die Reise zu stornieren oder eine gleichwertige Ersatzreise ohne zusätzliche Kosten zu verlangen. AIDA Cruises bietet den Gästen der ursprünglich geplanten Norwegen-Kreuzfahrt die Möglichkeit, auf die neue Großbritannien-Kreuzfahrt umzubuchen oder eine alternative Reise zu wählen.

     

    Änderungen bei den „Highlights am Polarkreis ab Hamburg“ Reisen
    Die ursprünglich geplanten 19-tägigen Reisen am 25. Mai, 13. Juni und 2. Juli 2025 wurden ebenfalls angepasst:

    Die Reise vom 13. Juni bis 2. Juli 2025 entfällt.

    Stattdessen wird die AIDAluna vom 13. bis 27. Juni 2025 die Route „Norwegen mit Lofoten & Vesterålen ab Hamburg“ fahren.
    Vom 27. Juni bis 2. Juli 2025 ist eine neue fünftägige Kurzreise ab/bis Hamburg geplant.
    Betroffene Reisende sollten sich zeitnah mit AIDA Cruises in Verbindung setzen, um ihre Umbuchungsoptionen zu besprechen. Gemäß den europäischen Reiserechtsbestimmungen steht es den Kunden frei, die Änderungen zu akzeptieren oder eine Rückerstattung zu verlangen.

     

    Zukünftige Kreuzfahrten
    Ab dem 21. Juli 2025 wird die AIDAluna wieder regulär im Einsatz sein und die folgenden Routen befahren:

    Sechstägige Schottland-Kreuzfahrt
    Zweiwöchige Norwegen-Kreuzfahrt mit Spitzbergen
    Dreiwöchige Island- und Grönland-Kreuzfahrt

    Die Fahrplanänderungen bei AIDA Cruises erfordern von den Reisenden Aufmerksamkeit und schnelles Handeln. Betroffene Kunden haben rechtliche Ansprüche auf Umbuchung oder Erstattung. Bei Unsicherheiten über die eigenen Rechte helfen wir IHnen mit einem kostenfreier Erstgespräch weiter.

    Ihr Anspruch

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    Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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    Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!

    So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
    Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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    Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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