
Disney Adventure: Verzögerung sorgt für Reiseabsagen
Die Disney Adventure sollte das neue Aushängeschild von Disney Cruise Line werden, denn mit einer Länge von 342 Metern wird es das größte Schiff der Reederei sein. Geplant war, dass sie am 15. Dezember in Singapur auf Jungfernfahrt geht und dann für einige Jahre dort stationiert sein wird. Leider sorgen nun aber Verzögerungen bei der Fertigstellung seitens der Meyer Werft in Wismar für Reiseabsagen aller Kreuzfahrten bis März 2026 und die Urlaubspläne von tausenden Reisenden werden zerstört.
Was haben kurzfristige Reiseabsagen für Folgen?
Disney Cruise Line bietet den Gästen verschiedene Umbuchungs- und Entschädigungsoptionen. Die Gäste der Jungfernfahrt werden automatisch umgebucht, sodass sie, soweit sie nicht widersprechen, mit dem neuen Termin am 10. März an dieser teilnehmen können. Das größte jemals in Deutschland gebaute Kreuzfahrtschiff hat also keinen guten Start, sondern sorgt mit der Absage vieler Kreuzfahrten für Enttäuschung bei den Reisenden, die sich schon fest auf die Erkundung des neuen Schiffes in Asien eingestellt haben.
Sollte ich mich mit dem Angebot von Disney Cruise Line zufriedengeben?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Bei Stornierung der Reise haben Sie natürlich einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Reisepreises. Darüber hinaus könnten aber auch noch Schadensersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden bestehen. Sie sollten also genau prüfen, ob Ihnen darüber hinaus noch ein weiterer finanzieller Schaden verbleibt, für den Disney Cruise Line aufkommen muss. Die Nichtfertigstellung des Schiffes liegt schließlich im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters. Lesen Sie auf unserer Infoseite nach, welche Ansprüche in diesen Fällen bestehen.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Reiseabsagen durch Disney Cruise Line
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht