Star of the Seas: Karibikroutenplan deutlich angepasst
Es ist das derzeit größte Kreuzfahrtschiff der Welt: Die Star of the Seas von Royal Caribbean International. Doch wie sich Ende September zeigte, ändert die beeindruckende Größe dieses Kreuzfahrtschiffes nichts an dem Risiko, dass es bei Kreuzfahrten aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen immer wieder zu Routenänderungen kommt. Dies mussten Reisende Ende September feststellen, als Sie aufgrund eines Tropensturms in der Karibik auf einer stark veränderten Reiseroute unterwegs waren.
Die Reise wurde so erheblich verändert, dass nur noch der Ursprungs- und Zielhafen in Port Canaveral bestehen blieb. Alle geplanten Anlaufhäfen in der Ostkaribik wurden durch Häfen in der Westkaribik ersetzt.
Müssen Reisende solche erheblichen Routenänderungen hinnehmen?
Reiseveranstalter können sich immer wieder aufgrund von Witterungsbedingungen gezwungen sehen, die Reiseroute anzupassen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Reisende eine Kreuzfahrt insbesondere aufgrund der beschriebenen Reiseroute gebucht haben, von der durch die Routenänderung erheblich abgewichen wird. Das Anlaufen in Ersatzhäfen, die die Reisenden gar nicht besuchen wollten, ändert daran nichts, sodass bei Routenänderungen eine Minderung des Reisepreises und entsprechende anteilige Rückerstattung des Reisepreises denkbar ist. Um mehr über mögliche Ansprüche zu erfahren, sehen Sie sich gerne auf unserer Infoseite zum Thema Pauschalreise um oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall zu erhalten!
Die Routenänderungen im Detail:
Ursprünglicher Reiseverlauf der Star of the Seas vom 28. September bis 5. Oktober 2025:
Port Canaveral – Coco Cay – Seetag – Charlotte Amalie (St. Thomas) – Basseterre (St. Kitts) – Seetag – Seetag – Port Canaveral (Florida)
Neuer Reiseverlauf der Star of the Seas vom 28. September bis 5. Oktober 2025:
Port Canaveral – Seetag – Costa Maya – Roatan – Cozumel – Seetag – Seetag – Port Canaveral
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung durch Royal Caribbean International
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!
Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht
