AIDAperla: erhebliche Routenänderung auf Norwegenkreuzfahrt ab 18.10.25

AIDAperla, Norwegen ab 18.10.2025, Routenänderungen auf der Kreuzfahrt, Entschädigung für Reisende

 

Auf der Kreuzfahrt „Norwegen ab Hamburg“ vom 18.10.2025 – 25.10.2025 auf der AIDAperla gab es erhebliche Routenänderungen, letztlich musste die Kreuzfahrt sogar vorzeitig abgebrochen werden. Die unbeständige Wetterlage in Nordeuropa, und im Bereich der Nordsee, hat in den letzten Wochen immer wieder zu teils erheblichen Routenänderungen geführt. Besonders hart traf es nun die Reisenden der AIDAperla, die auf ihrer Kreuzfahrt in der Nordsee nicht nur einige Änderungen im Reiseverlauf hinnehmen mussten, sondern sogar vorzeitig nach Hamburg zurückkehrten. Nachdem Stavanger und Olden noch planmäßig angelaufen werden konnten, entfielen die Häfen in Alesund und Haugesund. Stattdessen gab es nur noch Bergen als Ausweichziel, bevor die AIDAperla einen ganzen Tag früher als geplant in Hamburg eintraf und das Erlebnis auf See somit schon vorzeitig beendet wurde.

 

Welche Rechte habe ich als Reisender? Anspruch auf Entschädigung?

Bei Routenänderungen und Verkürzung der Kreuzfahrt haben die Reisenden ganz unabhängig vom Grund der Anpassungen einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, d.h. anteilige Rückzahlung des Reisepreises. Für die Höhe dieser Entschädigung kommt es auf die konkreten Abweichungen von der gebuchten Reise und die konkreten Beeinträchtigungen für die Reisenden an. Selbst wenn der Reiseveranstalter -wie hier AIDA Cruises- also vorbringt, dass die Umstände der Routenänderung außerhalb seines Einflussbereichs lagen, haben die Reisenden einen Anspruch auf Minderung und teilweise Rückzahlung des Reisepreises.

Zudem haben die Reisenden bei Pflichtverletzungen des Veranstalters von Kreuzfahrten grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz (Entschädigung) und Anspruch auf einen Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude. Es ist Aufgabe des Veranstalters sich zu entlasten, wobei es nur wenige Gründe für den Veranstalter zur Entlastung gibt.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten bei Routenänderungen finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema Routenänderungen.

 

Was muss ich beachten?

Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen können.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung und umfassende Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht