
Norwegen statt Großbritannien: Große Routenänderung bei Disney Fantasy
Witterungsbedingte Routenänderungen sind bei Kreuzfahrten nicht ungewöhnlich. Dass aber die gesamte Reiseroute in gänzlich andere Länder verlegt wird und nicht nur einzelne Häfen ausgewechselt werden, kommt hingegen äußerst selten vor. Unglücklicherweise ist genau dieser Fall für die Reisenden der Disney Fantasy aber doch eingetreten.
Was ist passiert?
Disney Cruise Line informierte die Reisenden ein paar Tage vor Abfahrt darüber, dass die einwöchige Kreuzfahrt aufgrund erwarteter starker Winde Richtung Norwegen umgeleitet werden müssen. Southhampton als Start- und Endhafen blieb unverändert, sodann ging es aber Richtung Haugesund, Olden, Stavanger (Norwegen) und Seebrugge (Belgien). Eigentlich war geplant, an den Häfen in Cobh (Irland), Liverpool (England), Glasgow (Schottland) und Portland (England) anzulegen. Auf dieser Route würden, so der Reiseveranstalter, bessere Wetterbedingungen für die bis zu 2500 Reisenden auf Schiff erwartet werden. Dass die Reise letztlich in Richtung Skandinavien gehen würde, hat bei der Buchung dieser Reise sicher niemand von ihnen erwartet.
Was sollten Betroffene nun machen?
Eine so erhebliche Routenänderung ändert die gesamte Reise. Kreuzfahrten werden insbesondere anhand der geplanten Ziele gebucht, sodass Betroffene es natürlich nicht einfach hinnehmen müssen, dass ihre Reise nun Richtung Norwegen ging, statt die verschiedenen Städte in Großbritannien und Irland zu erkunden. Welche Rechte Ihnen als Betroffene von Routenänderungen zustehen, können Sie hier auf unserer Infoseite nachlesen.
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung der Disney Fantasy
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht