Routenänderung MSC Seascape: Anpassung Karibikroute wegen stürmischen Wetters

MSC Cruises ändert MSC Euribia Kreuzfahrten im Mai

MSC Cruises sagt Geiranger-Anläufe mit MSC Euribia im Mai 2025 ab

 MSC Cruises hat sämtliche geplanten Anläufe der MSC Euribia im Mai 2025 im norwegischen Geiranger abgesagt. Ursprünglich sollte das Kreuzfahrtschiff auf seinen ersten drei Norwegen-Reisen einen kurzen Zwischenstopp in Hellesylt (9:00 bis 9:45 Uhr) einlegen und anschließend von 12:00 bis 21:00 Uhr am Seawalk in Geiranger anlegen. Aufgrund unvorhersehbarer Natur- und Wetterbedingungen, insbesondere erhöhter Lawinengefahr, hat MSC Cruises die Routen nun geändert: Die MSC Euribia wird auf den Reisen vom 3.–10. Mai, 10.–17. Mai und 17.–24. Mai 2025 jeweils von 9:00 bis 21:00 Uhr ausschließlich in Hellesylt an der Einfahrt zum Geirangerfjord liegen.

Eine Passage durch das UNESCO-Weltnaturerbe Geirangerfjord entfällt somit – es sei denn, es wird noch kurzfristig eine Panoramafahrt vor oder nach dem Aufenthalt in Hellesylt organisiert. Die Sicherheit von Gästen und Crew habe da laut Reederei höchste Priorität.

Auch auf der vierten Reise der MSC Euribia vom 24.–31. Mai 2025 war von Anfang an nur ein Aufenthalt in Hellesylt vorgesehen. Der erste tatsächliche Anlauf in Geiranger wird laut aktueller Hafenliste am 3. Juni 2025 stattfinden. Zuvor werden dort unter anderem Kreuzfahrtschiffe wie AIDAprima, Celebrity Apex, Norwegian Prima und Mein Schiff 2 erwartet.

Aktuell befindet sich die MSC Euribia auf ihrer Überführungsfahrt von Asien nach Nordeuropa. Am 3. Mai 2025 startet sie offiziell in ihre Sommersaison mit Kreuzfahrten zu den norwegischen Fjorden, wobei Kiel und Kopenhagen als Ein- und Ausschiffungshäfen dienen.

Ihr Anspruch

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!

Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht