Routenänderung MSC Seascape: Anpassung Karibikroute wegen stürmischen Wetters

MSC Cruises storniert MSC Sinfonia Kreuzfahrt 

MSC Sinfonia: Kreuzfahrt abgesagt – nur einen Tag vor Abfahrt!

Stellen Sie sich vor: Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß – und plötzlich kommt die Schocknachricht: Ihre Kreuzfahrt findet nicht statt.

Genau das mussten zahlreiche Reisende erleben, die am Hafen von Bari an Bord der MSC Sinfonia gehen wollten. Nur einen Tag vor Reisebeginn wurde die Kreuzfahrt aufgrund technischer Probleme abgesagt. Eine solche kurzfristige Stornierung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch erhebliche finanzielle und emotionale Folgen für Betroffene haben.

Warum wurde die Reise so kurzfristig abgesagt?

Die MSC Sinfonia befand sich auf dem Weg von Korfu nach Bari im italienischen Apulien, wo die Reise eigentlich starten sollte, als technische Probleme bekannt wurden. Aufgrund dieser kam das Schiff auch erst am Abend, statt wie geplant am Morgen in Bari an. Die technische Funktionsfähigkeit von Kreuzfahrtschiffen muss jederzeit vom Reiseveranstalter gewährleistet sein und durch regelmäßige Wartungen gewährleistet werden, um gerade solche kurzfristigen und inakzeptablen Reiseabsagen zu vermeiden.

Unser Rat: Jetzt rechtlich beraten lassen

Klar ist, dass MSC Cruises den gesamten Reisepreis zurückzahlen muss. Gäste haben zudem vom Reiseveranstalter das Angebot erhalten, zusätzlich einen Reisegutschein in derselben Höhe zu erhalten. Doch Vorsicht: Gäste sollten dieses nur auf dem ersten Blick kulante Angebot nicht zu vorschnell annehmen, sondern sich genau über ihre konkreten Ansprüche informieren und dabei alle zusätzlich entstandenen Kosten sowie einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden berücksichtigen. Nehmen Sie deshalb gerne Kontakt mit uns auf, um Ihren konkreten Fall individuell zu besprechen!

Ursprünglicher Reiseverlauf der MSC Sinfonia vom 12. bis 19. April 2025: Bari – Seetag – Piräus/Athen – Izmir – Istanbul – Seetag – Kerkyra (Korfu) – Bari

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Absage der Kreuzfahrt der MSC Sinfonia

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!

Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!

Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht