
Robinson Club Nam Hoi An (Vietnam)
Robinson Club Nam Hoi An in Vietnam: TUI schickt Reisende in nicht fertiggestellte Anlage
Viele Reisende, die sich Ende 2024 auf einen entspannten Urlaub im neuen Robinson Club in Khao Lak (Vietnam) freuten, wurden vor Ort leider mit einer nicht fertiggestellten Hotelanlage und äußerst schlechten Zuständen überrascht. Der von TUI betriebene Robinson Club wies eine Reihe von Mängeln auf, die den gebuchten Konditionen in keinster Weise entsprach. So waren weite Teile des Hotels nicht nutzbar, unter anderem auch Indoor-Aktivitäten wie der Spa-Bereich. Der im Vorfeld beworbene Kinderclub bestand letztlich nur aus zur Verfügung gestellten Lego-Kisten und Reisende berichten um den Jahreswechsel von nicht gereinigten Räumen in den Unterkünften sowie vermüllten Stränden. Darüber hinaus blieb auch das Angebot in Sachen Gastronomie weit hinter der Beschreibung des Veranstalters zurück. Da die Anlage noch nicht fertiggestellt war, kam es durch den Baulärm auch nicht selten zu einer erheblichen Lärmbelästigung. Verständlicherweise entschieden sich viele Gäste dazu, entweder auf andere Unterkünfte in der Region auszuweichen oder den Urlaub ganz abzubrechen und nach Hause zurückzukehren.
Die beschriebenen Mängel berechtigen Reisende zur Minderung, es besteht also ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Reisepreises. Hierbei muss zur Bestimmung der Höhe konkret betrachtet werden, welche Beeinträchtigungen in welcher Schwere und für wie lange vorlagen. Wird der Urlaub insgesamt durch eine Reihe von Mängeln nachhaltig gestört, so kann sich dadurch ein hoher Rückzahlungsanspruch ergeben. Daneben kommt aufgrund der Verantwortung des Veranstalters für die Umstände zudem auch ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht.
Diejenigen, die vorzeitig abgereist und entweder woanders untergekommen oder nach Hause zurückgekehrt sind, können ebenso Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz für die entstandenen Mehrkosten für neue Unterkünfte, Flüge und Transfers bestehen.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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