Routenänderung MSC Seascape: Anpassung Karibikroute wegen stürmischen Wetters

Kreuzfahrtabsagen Norwegian Cruise Lines 2025/26

Massenhafte Kreuzfahrtabsagen bei Norwegian Cruise Lines

Die Route der Weltreise der Aida Diva 2025/26 (Reisedaten 10.11.2025 – 23.03.2026) wurde aufgrund der angespannten Sicherheitslage im Nahen Osten angepasst. Um eine Passage des Suezkanals zu vermeiden, wird nun Afrika umrundet und dadurch einige Städte, u.a. in Südafrika und Namibia, der Reise hinzugefügt. Die Änderungen treten ab dem 98. Reisetag ein und insgesamt verlängert sich die Reise dadurch um fünf Tage. Bereits gebuchte Ausflüge im Zeitraum vom 16. Februar bis 18. März wurden bereits storniert und insgesamt acht ursprünglich eingeplante Häfen aus dem Programm gestrichen.

Das Nichtanlaufen an den acht Häfen in sieben verschiedenen eingeplanten Ländern stellt einen Mangel dar. Daraus folgt, dass Reisende nun anteilig den Reispreis zurückfordern können. Dass der Reiseveranstalter keinen Einfluss auf die Sicherheitslage vor Ort hat, die die Routenanpassung erforderlich machte, wirkt sich auf die Minderung des Reisepreises nicht aus, da es dafür nicht auf ein Verschulden des Umstandes durch den Reiseveranstaltet ankommt.

Die Höhe des Minderungsbetrages wird unter Berücksichtigung der Dauer und Intensität der Beeinträchtigung sowie in Anbetracht der entfallenen Reiseziele und ihrer Bedeutung für die Reise bestimmt. Ein einseitig bestimmter Ersatz der Reiseziele wird nicht auf den Anspruch der Reisenden angerechnet, da Reisende Kreuzfahrten insbesondere anhand der angegebenen Reiseziele auswählen und die durchgeführte Reise nicht mehr der gebuchten Reise entspricht.

Es besteht für Reisende ein Anspruch auf Teilrückzahlung des Reisepreises aufgrund der ausfallenden Reiseziele. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche genau zu ermitteln und durchzusetzen

Nicht angelaufen werden folgende ursprüngliche Häfen: Kochi (Indien), Mumbai (Indien), Salala (Oman), Aqaba (Jordanien), Alexandria (Ägypten), Valletta (Malta), Malaga (Spanien), Rotterdam (Niederlande)

Durch die Routenänderung ergibt sich ab dem 98. Reisetag somit der folgende Reiseplan:

  • 02.2026: Male / Malediven
  • 02.-18.02.2026: Seetag
  • 02.2026: Port Victoria / Seychellen
  • 02.-21.02.2026: Seetag
  • 02.2026: Le Port / La Reunion
  • 02.-25.02.2026: Seetag
  • 02.2026: Durban / Südafrika
  • 02.2026: Seetag
  • 02.2026: Port Elizabeth / Südafrika
  • 03.2026: Seetag
  • 03.2026: Kapstadt / Südafrika
  • 03.2026: Seetag
  • 03.2026: Lüderitz / Namibia
  • 03.2026: Walvis Bay / Namibia
  • 03.-12.03.2026: Seetag
  • 03.2026: Praia / Kapverden
  • 03.-16.03.2026: Seetag
  • 03.2026: Santa Cruz de Tenerife / Teneriffa
  • 03.2026: Funchal / Madeira
  • 03.2026: Seetag
  • 03.2026: Lissabon / Portugal
  • 03.-22.03.2026: Seetag

23.03.2026: Hamburg / Deutschland

Ihr Anspruch

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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