Streichung von zwei Häfen während TUI Kreuzfahrten 2025
Routenänderungen bei TUI Cruises 2025: Streichung israelischer Ziele (Ashdod, Haifa) für Mein Schiff 4 und 5
Angesichts der angespannten Sicherheitslage im Nahen Osten hat TUI Cruises bekannt gegeben, die Routen der Kreuzfahrten mit der Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 in der Region für das Jahr 2025 anzupassen. Ursprünglich sollten die Häfen Ashdod und Haifa in Israel angelaufen werden, welche nun aus dem Reiseprogramm gestrichen wurden. Die beiden Ziele werden mit Anläufen in den griechischen Städten Piräus, Nafpolio, Souda (Chania) oder Patmos ersetzt.
Das Nichtanlaufen an den israelischen Häfen als Bestandteil der Reise stellt einen Mangel dar. Daraus folgt, dass Reisende nun anteilig den Reispreis zurückfordern können. Der Rückzahlungsanspruch erfordert kein Verschulden des Reiseveranstalters, sodass es hier unerheblich ist, dass TUI Cruises die Routenänderung aufgrund durch sie nicht beeinflussbare Umstände vornehmen musste. Die Höhe des Minderungsbetrages muss in Anbetracht der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung der Reise individuell für die konkrete Reise bestimmt, werden. Bei der Bestimmung es auch relevant, ob Reisehighlights von den Änderungen betroffen sind. Ein einseitig bestimmter Ersatz der Reiseziele wirkt sich nicht auf den Anspruch aus, da die Reisenden die Kreuzfahrt gerade nicht aufgrund dieser Städte ausgewählt haben.
Betroffen sind die folgenden Kreuzfahrten:
- Mein Schiff 4 vom 25. April bis 02. Mai 2025:
Ursprünglicher Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Ashdod – Haifa – Seetag – Rhodos – Heraklion (Kreta)Neuer Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Rhodos – Seetag – Piräus – Nafplio – Heraklion (Kreta)
- Mein Schiff 5 vom 09. Mai bis 16. Mai 2025
Ursprünglicher Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Ashdod – Haifa – Seetag – Rhodos – Heraklion (Kreta)Neuer Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Rhodos – Seetag – Piräus – Souda Bay (Kreta) – Heraklion (Kreta)
3. Mein Schiff 5 vom 13. Juni bis 20. Juni 2025:
Ursprünglicher Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Ashdod – Haifa – Seetag – Rhodos – Heraklion (Kreta)
Neuer Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Seetag – Piräus – Patmos – Rhodos – Heraklion (Kreta)
- Mein Schiff 5 vom 26. September bis 03. Oktober 2025
Ursprünglicher Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Ashdod – Haifa – Seetag – Rhodos – Heraklion (Kreta)
Neuer Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Seetag – Piräus – Patmos – Rhodos – Heraklion (Kreta)
- Mein Schiff 5 vom 17. Oktober bis 24. Oktober 2025
Ursprünglicher Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Ashdod – Haifa – Seetag – Rhodos – Heraklion (Kreta)
Neuer Reiseverlauf: Heraklion (Kreta) – Seetag – Limassol (Zypern) – Rhodos – Seetag – Piräus – Nafpolio – Heraklion (Kreta)
Ihr Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung
Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – Die Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist kostenlos!
Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
Die Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon erhalten Sie kostenlos!
Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
Mehr Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten finden Sie hier: Reiserecht