Absage der Kreuzfahrten Mein Schiff 4 und Mein Schiff 6: TUI Cruises streicht Positionierungsfahrten im Frühjahr 2025

Absage der Kreuzfahrten Mein Schiff 4 und Mein Schiff 6

Grund für die Absage seitens TUI Cruises

 TUI Cruises hat die Positionierungsfahrten der Mein Schiff 4 und Mein Schiff 6 im Frühjahr 2025 abgesagt. Die Kreuzfahrten von Orient und Asien ins Mittelmeer sollten ursprünglich durch das Rote Meer führen, wurden aber aufgrund der angespannten Sicherheitslage umgeroutet. Stattdessen werden beide Schiffe nun um das südliche Afrika fahren.

Diese Routenänderung betrifft mehrere geplante Reisen, die nun storniert wurden. Darunter fallen Fahrten der Mein Schiff 4, die im Februar und März 2025 ab Dubai und Doha geplant waren, sowie Weltentdecker- und Kombinationsreisen der Mein Schiff 6 ab Hongkong. Die betroffenen Gäste werden automatisch und kostenfrei umgebucht und erhalten als Entschädigung ein Reiseguthaben mit 10% Ermäßigung.

TUI Cruises hatte bereits mehrfach ähnliche Maßnahmen ergriffen, als Herbstfahrten der Mein Schiff 4 und 6 um Afrika herumgeführt wurden. Die neuen Reisen für das Frühjahr 2025 rund um Afrika werden in Kürze buchbar sein.

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Absagen der Mein Schiff 4 und 6

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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