Zahlreiche AIDA Kreuzfahrten im Frühjahr 2024 abgesagt

Aktuelle Kreuzfahrtabsagen von AIDA Cruises im Frühjahr 2024

Viele Kreuzfahrt-Reisende, die sich in den kommenden Wochen und Monaten auf ihre geplante Urlaubsreise gefreut hatten, werden nun mit der bedauerlichen Mitteilung der Absage konfrontiert.

So hat die Reederei Aida Cruises mehrere Kreuzfahrten abgesagt, wobei insgesamt 12 Reisen im Frühjahr betroffen sind. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist von beträchtlicher Tragweite.

Die Absage von Kreuzfahrten durch Aida Cruises erfolgt als Sicherheitsmaßnahme aufgrund der aktuellen Ereignisse im Roten Meer. In den letzten Wochen kam es dort wiederholt zu Angriffen seitens der jemenitischen Huthi-Rebellen auf Container-Schiffe und Tanker.

Folglich sagt Aida Cruises sämtliche Transreisen der Aida Bella, Aida Blu und Aida Prima für dieses Frühjahr ab. Gemäß unserer Informationen sind aktuell folgende Kreuzfahrten betroffen:

  • AIDAbella: AIDA Pur von Dubai nach Mallorca am 16.04.2024
  • AIDAblu: Von Mauritius nach Korfu am 05.03.2024
  • AIDAblu: Von den Seychellen nach Korfu 1 am 12.03.2024
  • AIDAblu: Von den Seychellen nach Korfu 2 am 12.03.2024
  • AIDAprima: Weltenbummler von Dubai nach Hamburg am 30.03.2024
  • AIDAprima: Weltenbummler von Abu Dhabi nach Hamburg am 07.04.2024
  • AIDAprima: Von Dubai nach Mallorca 1 am 05.04.2024
  • AIDAprima: Von Dubai nach Mallorca 2 am 06.04.2024

Auch Reisen vor und nach den genannten Fahrten können nicht stattfinden, da die Kreuzfahrtschiffe in den Sommerhäfen verbleiben:

  • AIDAblu: Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2 am 27.02.2024
  • AIDAbella: Von Mallorca nach Hamburg am 01.05.2024
  • AIDAbella: Nordische Inseln mit Island am 11.05.2024
  • AIDAprima: Von Mallorca nach Hamburg am 27.04.2024

Grund für die Absagen

In einer offiziellen Erklärung der Reederei wird betont, dass die getroffene Entscheidung „im Interesse der Sicherheit unserer Gäste und unserer Besatzungsmitglieder die einzige verantwortungsbewusste Option“ sei.

Durch die frühzeitige Absage möchte man den Kunden zudem Planungssicherheit für alternative Reisemöglichkeiten gewährleisten. Passagiere, die von dieser Situation betroffen sind, werden seitens der Reederei mit zahlreichen Optionen zur Umbuchung unterstützt. Sollte keine alternative Kreuzfahrt im genannten Zeitraum in Betracht gezogen werden, besteht auch die Möglichkeit, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Welche Rechte ergeben sich daraus für Sie? Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich dazu.

Ihr Anspruch

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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“

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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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