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Reiserecht bei verpasster Kreuzfahrt

Mein Schiff 5 legt ohne zahlreiche Gäste ab – Flugchaos auf Kreta sorgt für Frust

Stürmisches Wetter auf Kreta hat am Freitag, den 16. Mai 2025, zu erheblichen Problemen im Flugverkehr geführt – mit gravierenden Folgen für viele Kreuzfahrtpassagiere. Zahlreiche Urlauber aus dem deutschsprachigen Raum konnten ihre geplante Reise mit der Mein Schiff 5 von TUI Cruises nicht wie geplant antreten. Der Vorfall wirft wichtige Fragen zum Reiserecht bei Flugausfällen und verpassten Kreuzfahrten auf.

Flugumleitungen und Hotelengpässe: Das passierte am Flughafen Heraklion
Am Freitag konnten aufgrund starken Windes gleich mehrere Urlaubsflüge nicht wie geplant in Heraklion landen. Maschinen von Austrian Airlines, Condor, Eurowings, TUI Fly, Marabu und Sund Air mussten nach Athen, Chania, Rhodos oder Santorin umgeleitet werden. Die Folge: ein chaotischer Gästewechsel bei der Mein Schiff 5, die am selben Abend planmäßig ihre Kreuzfahrt startete – ohne einen Teil der gebuchten Passagiere an Bord.

Einige Reisende wurden in Hotels untergebracht oder versuchten mit alternativen Verkehrsmitteln nach Heraklion zu gelangen. Doch nicht alle hatten Glück: Für manche Gäste gab es in Athen keine verfügbaren Hotelzimmer mehr – sie wurden zurück nach Deutschland geflogen. Erst im Verlauf des Samstags, dem 17. Mai 2025, erhielten viele Betroffene Informationen über das weitere Vorgehen.

Verspäteter Einstieg möglich – aber nicht für alle
Die Mein Schiff 5 setzte ihre Kreuzfahrt planmäßig fort. Am 17. Mai ankerte sie vor Santorin, am 18. Mai lag sie im Hafen von Piräus nahe Athen. Dort konnten verspätete Gäste an Bord gehen. Für viele aber war die Urlaubsreise bereits verloren. TUI Cruises ermöglichte in einigen Fällen eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung – freiwillig und kulanzbasiert.

Kritik an TUI Cruises und Airlines
In sozialen Netzwerken äußerten viele Betroffene Unmut über die mangelnde Kommunikation seitens TUI Cruises und der Airlines. Beschwerden über fehlende Auskünfte, Unsicherheit und Planlosigkeit häufen sich. Rechtlich relevant wird dies vor allem dann, wenn versäumte Informationspflichten nachweisbar sind.

Jetzt rechtliche Ansprüche prüfen lassen

Wenn Sie von den Flugproblemen auf Kreta betroffen sind und Ihre Kreuzfahrt mit der Mein Schiff 5 ganz oder teilweise verpasst haben, sollten Sie Ihre rechtlichen Ansprüche durch einen Anwalt für Reiserecht prüfen lassen. Auch bei höherer Gewalt bestehen in vielen Fällen Möglichkeiten zur Entschädigung oder Rückerstattung – insbesondere bei Pauschalreisen.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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