Hinsichtlich der aktuellen Situation in Israel, hat die MSC Cruises insgesamt elf Routen der MSC Sinfonia und der MSC Musica im östlichen Mittelmeer abgeändert und die geplanten Stopps im Hafen von Haifa aus dem Programm genommen.
Auf den acht stattgefundenen und bevorstehenden „Elf-Nächte-Reisen“ der MSC Sinfonia ins östliche Mittelmeer wird Haifa durch Istanbul ausgewechselt, Rhodos durch Piräus und Zypern durch Izmir. Das Schiff wird zwischen dem 21. Oktober 2023 und dem 6. Januar 2024 auf seinen Kreuzfahrten ab und bis Genua die Häfen von Civitavecchia, Messina, Piräus, Izmir, Istanbul und Heraklion auf Kreta anlaufen.
Gianni Onorato, CEO von MSC Cruises, erklärt: „Unsere höchste Priorität liegt in der Sicherheit unserer Passagiere und Crewmitglieder. Mit großem Einsatz haben wir die Routen der MSC Sinfonia und der MSC Musica überarbeitet, um unseren Gästen für die Wintermonate eine ansprechende Alternative zu bieten.“
Die Reederei ist bereits dabei, mit allen betroffenen Passagieren und Reisebüros in Kontakt zu treten, um über die vorgenommenen Änderungen zu informieren.
Grund für die Routenänderung
Die Gründe für die Änderungen der Kreuzfahrt-Routen können vielfältig sein und hängen oft mit verschiedenen Faktoren zusammen. Die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung ist in der Regel der wichtigste Grund. Änderungen können aufgrund von Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen vorgenommen werden, um das Wohlbefinden der Passagiere und der Crew zu gewährleisten.
Ihr Anspruch
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Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden ab
So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht
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