MS Artania: Stillstand in Bremerhaven statt Reise nach Amsterdam

MS Artania bleibt 3 Tage lang im Hafen liegen

 

Dass Stürme immer wieder zu einzelnen Anpassungen der Reiseroute führen, ist nicht neu: Häufig müssen einzelne Häfen geändert werden, um starken Stürmen auszuweichen. Deutlich gravierender als gewöhnlich waren die Folgen aber für die dreitätige Kreuzfahrt „Fly [&] Help Gala-Reise“ auf der MS Artania Anfang Oktober. [nbsp]Eigentlich sollte sich die MS Artania am 03.10.2025 aus Bremerhaven in Richtung Amsterdam und Oudeschild auf Texel aufmachen. Doch statt Kreuzfahrt in der Nordsee mit spannenden Landausflügen machte sich die MS Artania erst gar nicht auf den Weg, sondern blieb die gesamten drei Tage in Bremerhaven am Columbus Cruise Center. Für die Reisenden blieb somit nur das Programm an Bord als Zeitvertreib. Laut Reiseveranstalter Phoenix Reisen war dies dem stürmischen Wetter auf der Reiseroute geschuldet.

 

Welche Rechte habe ich als Betroffener?

Es kann vorkommen, dass Reiseveranstalter Anpassungen der Reiseroute vornehmen müssen. Nichtsdestotrotz stellen Veränderungen der Reiseroute eine Nichterfüllung der vereinbarten Leistung dar, weshalb Reisende also nicht das bekommen, was sie gebucht und bezahlt haben. Liegt ein Reisemangel vor, können Betroffene den Reisepreis mindern und entsprechend teilweise Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Routenänderungen auf unserer Infoseite rund um das Thema Routenänderungen bei Kreuzfahrten.

 

Wir unterstützen Sie?

Soweit Sie bei der Durchsetzung Ihrer Recht Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Als Spezialkanzlei im Reiserecht haben wir jahrelange Erfahrung in der Verteidigung der Rechte von Reisenden gegen Reiseveranstalter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.

Ihr Anspruch

Wir prüfen Ihre Ansprüche aufgrund der Routenänderung durch Phoenix Reisen

Es können sich Ansprüche und Rechte auf Minderung, Schadensersatz sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.

Benötigen Sie mehr Infos zu Ihren Rechten bei Kreuzfahrten? Unsere FAQs zum Kreuzfahrtrecht helfen weiter.

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Vorsicht! Reiseveranstalter wimmeln Ansprüche von Kunden gerne ab!

So sieht die traurige Praxis im Umgang mit dem Recht der Verbraucher aus: Viele Reiseveranstalter versuchen, ihre Kunden von der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen abzulenken oder abzuhalten. Darauf sollten Sie jetzt nicht reinfallen. Vor allen den Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude schweigen Reiseveranstalter am liebsten tot. Dahinter steckt vermutlich ein Kalkül: Sie als Reisekunde sollen möglichst erst gar nicht auf die Idee kommen, dass Sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In anderen Fällen lehnen Reiseveranstalter Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz mit fadenscheinigen Gründen ab.
Deshalb unser Rat: „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im Reiserecht. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld!“
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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht

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